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Leonie (13) vergewaltigt und getötet - Dreimal Mord! Richterin schickt Afghanen in Knast

Wien (Österreich) – Im aufsehenerregenden Wiener Prozess um den Dro­gen-Tod der 13-jährigen Leonie nach stundenlanger Verge­waltigung wurde am Freitagnachmittag das Strafmaß für die drei angeklagten Af­ghanen verkündet.

►Um 17.32 Uhr, nach sechsstündiger Beratung, das Urteil: Zubaidullah R. (23, ge­nannt „Zubai“) ist schuldig des Mordes an Leonie durch aktives Tun, seine Mittäter Ibraulhaq A. (genannt „Haji“) und Ali Sena H. (20, „Ra­mesh“) sind schuldig wegen Mordes durch Unterlassen. Weitgehend einstimmig befanden die acht Geschworenen die drei Afghanen auch wegen Vergewaltigung der 13-Jährigen für schuldig.

Am 26. Juni 2021 wurde Leonie vergewaltigt und getötet

Foto: Privat

Richterin Anna Marchart verkündete daraufhin den äußerlich unbewegten Angeklagten ihr Strafmaß: „Zubai“ muss eine lebenslange Haft verbüßen, „Haji“ 20 und „Ramesh“ 19 Jahre. Alle drei müssen den Hinterbliebenen 140 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Bei Ibraulhaq A. wird zudem eine Bewährungsstrafe wegen Drogenhandels widerrufen.

Richterin Marchart sagte: „Wir sind der Meinung, dass diese Strafen tat- und schuldangemessen sind. Die Strafen sind kein symbolisches Statement und keine politische Entscheidung. Es handelt sich hier um jeweils zwei Verbrechen. Mord ist das schwerste Verbrechen, dass das Strafgesetzbuch kennt. Und die Art, wie das hier ausgeführt wurde, wie die Angeklagten sich verhalten haben, rechtfertigt aus unserer Sicht die Verhängung dieser Strafe.“

Direkt an die Angeklagten gerichtet ergänzte sie: „Sie haben dieses Mädchen benutzt wie ein Objekt und eine auffällige Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben der Leonie an den Tag gelegt, und das muss sich auch in den Strafen widerspiegeln.“

Bekannter der Tatverdächtigen packt aus So grausam war Leonies (†13) Tod

Die Angeklagten können Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen. Verteidiger Wolfgang Haas bereitete seinen Mandanten Zubaidullah R. darauf vor, zwischen 15 und 20 Jahren seiner Haftstrafe auch wirklich absitzen zu müssen. Danach droht den Flüchtlingen die Abschiebung in ihr Heimatland.