Germany
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

Maaßen und die CDU: Diese Politiker mussten ihre Partei bereits verlassen

Hans-Georg Maaßen soll die CDU verlassen. Tut er es nicht, will ihn seine Partei rauswerfen. Er wäre nicht der Erste, den ein solches Schicksal ereilt.

Bis diesen Sonntag hat er Zeit zum Überlegen. Hans-Georg Maaßen, einst Verfassungsschutzchef, soll nach Willen seiner Partei die CDU aus freien Stücken verlassen. Folgt er dieser Aufforderung nicht, droht ihm nach Aussage von Parteichef Friedrich Merz der Rauswurf: ein Parteiausschlussverfahren.

Zuständig für ein solches Verfahren sind die sogenannten Schiedsgerichte der jeweiligen Parteien. Auf Basis des Parteiengesetzes entscheiden dessen Mitglieder beispielsweise, ob die betroffenen Politiker sich parteischädigend verhalten haben und ob ihnen deshalb die Mitgliedschaft entzogen werden kann.

Mehr als 70 Ausschlussverfahren

Seit 1945 gab es mehr als 70 Ausschlussverfahren bei den großen Parteien. Einige Verfahren waren erfolgreich, viele andere wurden abgelehnt – und in einigen Fällen kamen die zunächst ausgeschlossenen Politikerinnen und Politiker schon nach kurzer Zeit zurück, um wieder einzutreten.

Unter den Betroffenen waren einfache Mitglieder, aber auch Parteichefs und Bundesminister. Die Gründe für ihren Ausschluss aus der Partei reichen von untragbaren Ansichten, rassistischen und verschwörungstheoretischen Aussagen bis hin zu Korruptionsskandalen. t-online gibt einen Überblick über die bekanntesten Verfahren der jüngeren Vergangenheit:

Allein diese Fälle zeigen: Ganz so einfach ist der Parteirauswurf nicht. Das liegt unter anderem an der besonderen Stellung und der im Grundgesetz verankerten Rolle der Parteien. In Paragraf 10, Absatz 4 hier heißt es dort wörtlich: "Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt."

Ob dies auch im Falle Maaßens gilt, bleibt abzuwarten. Die Fotoshow zu den Ausschlussverfahren finden Sie hier oder oben.