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Mann geschlagen und erstickt: Beamte nach tödlichem Polizeieinsatz angeklagt

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Der Fall in Mannheim löste bundesweit Entsetzen aus.

(Foto: picture alliance / Daniel Kubirski)

Im Frühjahr stirbt ein Mann bei einem Polizeieinsatz in der Mannheimer Innenstadt. Nun kommt der Fall vor Gericht: Den Beamten wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Die Beweislast gegen die Polizisten wiegt schwer.

Nach einem tödlichen Polizeieinsatz in Mannheim hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Einem Polizeioberkommissar wirft sie Körperverletzung im Amt mit Todesfolge sowie versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Ein Polizeihauptmeister wird der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen beschuldigt.

Am 2. Mai dieses Jahres war ein Patient des Zentralinstituts für seelische Gesundheit Mannheim bei einem Polizeieinsatz am Marktplatz zusammengebrochen. Der 47-Jährige starb im Krankenhaus. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft ergab, dass der Mann an einer "lage- und fixationsbedingten Atembehinderung" mit darauf folgender Stoffwechselentgleisung in Kombination mit einem Ersticken durch eine Blutung in die oberen Atemwege starb.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bat ein Arzt des Zentralinstituts für seelische Gesundheit die beiden angeklagten Polizeibeamten, den 47-Jährigen wegen akuter Eigengefährdung wieder in die Einrichtung zurückzubringen. Da der Mann sich jedoch weigerte, setzte der Polizeioberkommissar zunächst Pfefferspray ein. Weil das nicht half, brachten die Beamten den Mann zu Boden und schlugen zweimal in Richtung des Kopfes. Nachdem der Mann weiter Widerstand geleistet hatte, schlug der Oberkommissar erneut auf den Kopf, was zu Blutungen aus der Nase führte.

"Insbesondere durch die lange und ungünstige Fixierung auf dem Bauch und eine Blockierung der oberen Atemwege durch eingeatmetes Blut litt der 47-Jährige unter Sauerstoffmangel. Er verlor durch eine darauf beruhende Stoffwechselentgleisung schließlich das Bewusstsein und verstarb letztlich trotz Reanimationsmaßnahmen im Krankenhaus", heißt es bei der Staatsanwaltschaft.

Das Landgericht muss darüber entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Bis wann das geschieht, vermochte ein Sprecher zunächst nicht zu sagen. Zuerst hatte die "Rheinpfalz" darüber berichtet. Das Polizeipräsidium Mannheim teilte mit, dass der Polizeioberkommissar aufgrund der Anklage weiter suspendiert bleibe. Die Suspendierung des Polizeihauptmeisters werde aufgehoben. Er werde bis auf Weiteres im Innendienst innerhalb des Präsidiums eingesetzt.

Quelle: ntv.de, vmi/dpa

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