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Masern: Bundesverfassungsgericht billigt endgültig Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen

Ein Kinderarzt impft im August 2019 ein einjähriges Kind in den Oberschenkel gegen Masern

Im August 2019 impfte ein Kinderarzt den Oberschenkel eines 1-Jährigen gegen Masern

Foto: Julian Stratenschulte / dpa

Masern-Impfpflicht ist verfassungsrechtlich vom Bundesverfassungsgericht verkündet

Masern-Impfpflicht für den Kindergarten Kinder bleibt in Kraft.Wie der Karlsruher Richter mitteilt: Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen betroffener Familien abgewiesen.Eingriff in Grundrechte war zumutbar zu schützen.

Vier Familien beschwerten sich über die seit etwa zweieinhalb Jahren bestehende Impfpflicht in Deutschland, Eltern halten die Impfpflicht für unverhältnismäßig, das Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit und das eigene Recht auf Fürsorge werden verletzt.

Es soll zur Ausrottung der Masern beitragen: Experten gehen davon aus, dass nur dann, wenn mindestens 95 % der Bevölkerung einheitlich geimpft sind, eine Ansteckung mit einem hoch ansteckenden Virus möglich ist

Fokussiert sich vor allem auf kommunale Einrichtungen wie Kitas und Schulen. Ab dem 1. März 2020 dürfen Kitas nur noch volljährige Kinder aufnehmen von 1, wenn sie geimpft sind oder bereits Masern haben.Die gleiche Regel gilt für Tagesmütter. Auch Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Schulen sollten sich gegen Masern impfen lassen.

Eltern bereits inhaftierter Kinder mussten bis zum 31. Juli 2022 den Nachweis erbringen. Kein Kind wird wegen der Schulpflicht von der Schule verwiesen. Allerdings wird der Vormund mit einer Geldstrafe von bis zu 2500 Euro belegt.