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Maßnahmen in Corona-Pandemie: Europäischer Gerichtshof befasst sich mit Schulschließungen

Maßnahmen in Corona-Pandemie Europäischer Gerichtshof befasst sich mit Schulschließungen

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Für Kinder und Jugendliche fand der Unterricht während der Pandemie lange Zeit nur digital statt.

(Foto: picture alliance / SvenSimon)

Zur Eindämmung der Pandemie verhängt die Regierung 2021 eine Notbremse. Besonders umstritten dabei: die Schließung der Schulen. Zwei Juristen ziehen mit ihrer Beschwerde gegen die Maßnahme bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dieser fordert nun Antworten von der Bundesregierung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nach einem Pressebericht von der Bundesregierung eine Stellungnahme zu den Schulschließungen während der Corona-Pandemie gefordert. Wie die "Welt am Sonntag" berichtete, bestätigte das Bundesjustizministerium den Eingang eines Fragenkatalogs des Gerichts zur sogenannten Bundesnotbremse.

Die Bundesnotbremse war Ende April 2021 in Kraft getreten und lief Ende Juni desselben Jahres aus. Sie sah Einschränkungen des öffentlichen Lebens vor, wenn die neuen Coronainfektionen in einem Landkreis bestimmte Werte überschritten. Dazu gehörten auch Schulschließungen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof setzte dem Bericht zufolge eine Frist bis zum 12. April für die Antwort der Bundesregierung. Er forderte demnach unter anderem eine Antwort auf die Frage, ob das Kindeswohl tatsächlich der zentrale Maßstab für die erneuten Schulschließungen gewesen sei. Außerdem wollten die Richter wissen, inwieweit die Auswirkungen früherer Schulschließungen in der Pandemie-Zeit bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt worden waren.

Darüber hinaus habe der EGMR die Regierung aufgefordert, Informationen über die damalige "Verfügbarkeit, den Umfang und die Dauer alternativer Bildungsmöglichkeiten" wie hybride Lernmöglichkeiten, Online-Unterricht und Notfallbetreuung in der Schule vorzulegen.

Bundesverfassungsgericht wies Klage ab

Die Rechtsanwälte Axel Koch und Bernhard Ludwig hatten im Mai 2022 Beschwerde gegen die Bundesrepublik beim EGMR eingereicht. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht ihre Klage wegen der Schulschließungen abgewiesen. Solange sich der Staat auf wissenschaftliche Expertisen stützen kann, die nicht eindeutig widerlegt seien, so das Urteil der Richter, seien die Schulschließungen zum Schutz der Risikogruppen vertretbar gewesen.

Deutsche Behörden und Gerichte müssen die Rechtsprechung des EGMR umsetzen. Dass der Gerichtshof einen Fragenkatalog verschickt habe, deute darauf hin, dass die Richter den Fall ernst nähmen, schrieb die Zeitung. Nur rund zwei Prozent der Beschwerden gegen Deutschland, die jährlich beim EGMR eingingen, würden der Bundesregierung verbunden mit der Aufforderung zur Stellungnahme übermittelt.