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Mediziner erkannte Krebs nicht - 7,5 Jahre Knast für falsche Diagnosen

Seine Fehlentscheidungen hatten fatale Folgen: Ein Mensch ist tot, weil Pathologe Dr. Thomas H. (64) seinen Krebs nicht erkannte. Ein anderer Patient hat jetzt eine gravierend schlechtere Prognose.

Wegen der falschen Diagnosen ist der Mediziner am Dienstag vom Landgericht Saarbrücken zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah den Vorwurf des Totschlags und in einem anderen Fall der fahrlässigen Körperverletzung als erwiesen an.

Dabei handelt es sich um eine Gesamtfreiheitsstrafe aus insgesamt drei Prozessen. Denn: Der Horror-Arzt hatte in der Vergangenheit weitere Fehldiagnosen gestellt.

Seine Aufgabe war es, im Labor Gewebe-Proben von Patienten zu untersuchen. Im aktuellen Prozess im Fokus: zwei Fälle, in denen er fälschlicherweise einen Hautkrebs ausgeschlossen hatte. Wegen seines Befundes hatten die Ärzte und betroffenen Patienten keine weiteren Behandlungen eingeleitet.

Besonders bitter: Einer der beiden Männer (Jahrgang 1952) starb ein Jahr nach der verheerenden Fehldiagnose im Jahr 2019. Durch die Obduktion kam heraus: Sein Körper war voller Metastasen.

Bei dem anderen Patienten (45) war die Erkrankung erst bei einer erneuten Hautveränderung 2020 festgestellt worden. Seine Prognose ist laut Gutachter nun deutlich schlechter.

Laut Anklage war dem Pathologen bewusst gewesen, dass er aufgrund einer Suchterkrankung und Depression nicht in der Lage gewesen war, den Facharztstandard einzuhalten.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung des Pathologen. Die Staatsanwaltschaft wollte den Mediziner wegen Totschlags in zwei Fällen – davon ein versuchter und ein vollendeter – für acht Jahre wegsperren.

In einem Prozess im letzten Jahr ging es um weitere folgenreiche Fehldiagnosen von Dr. H.:

► Laut Anklage attestierte er einer Patientin (59) im November 2018 einen bösartigen Tumor im Mund: In der Uniklinik Mainz wurde ihr der Gaumen entfernt – ihr Gesicht ist entstellt.

► Ein 55-Jähriger starb demnach nach unnötiger Krebs-OP am Darm – Organversagen. Allerdings soll es auch zu Behandlungsfehlern gekommen sein.

► Einer 50-Jährigen wurden wegen der Fehldiagnose Brustdrüsen entfernt – eineinhalb Jahre arbeitsunfähig.

► Bei einer 34-Jährigen übersah der 63-Jährige die Vorstufe von Lymphdrüsen-Krebs. Im Rahmen eines Vergleichs vor dem Oberlandesgericht zahlte er der Frau im Januar 2021 als Wiedergutmachung 40 000 Euro.

Dr. H. habe jährlich 50 000 Gewebeproben untersucht, 60 Stunden die Woche gearbeitet, hieß es bei dem Prozess. „Für einen allein zu viel auf Dauer“, so der Pathologe.

Im Sommer 2020 kassierte der Mediziner eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Er hatte in seinem Job durch Betrug und Bestechung 1,9 Millionen Euro ergaunert. Seine Frau kam wegen Beihilfe mit 18 Monaten auf Bewährung davon.