Germany
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

Mord und versuchter Totschlag: Messerstecher von Brokstedt schweigt vor Haftrichter

Mord und versuchter Totschlag Messerstecher von Brokstedt schweigt vor Haftrichter

392947004.jpg

Der Mann war nur wenige Tage vor der Tat aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

(Foto: picture alliance/dpa)

Ein Palästinenser wird aus der Untersuchungshaft entlassen, ersticht nur wenige Tage darauf zwei Menschen in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein. Fünf weitere Menschen werden schwer verletzt. Als der 33-Jährige nun dem Haftrichter vorgeführt wird, äußert er sich nicht zu der Tat.

Nach der Messerattacke in einem Regionalzug bei Brokstedt in Schleswig-Holstein hat der Täter beim Haftrichter-Termin keine Aussagen zur Sache gemacht. Dort habe er geschwiegen. Nach Vorliegen von Ermittlungsergebnissen werde er mit seinem Mandanten sprechen, erklärte Anwalt Björn Seelbach auf Anfrage.

Der 33-jährige staatenlose Palästinenser war am Mittwoch nach dem Messerangriff als dringend tatverdächtig festgenommen worden. Bei der Tat starben zwei Menschen, fünf wurden schwer verletzt. Gegen den Mann wurde Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und versuchten Totschlags in vier Fällen erlassen.

Der Mann war nur wenige Tage vor der Tat aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Thomas Oberhäuser, verneinte im Deutschlandfunk die Frage, ob Justiz und Verwaltung die Tat hätten verhindern können. Er verwies auf rechtliche Abwägungen und Vorgaben in Untersuchungshaft-Fällen.

Obdachloser zuvor mit Messer attackiert

Justiz und Verwaltung hätten allenfalls die Tat dadurch verhindern können, dass sie ihn weiterhin in Untersuchungshaft gehalten hätten, so Oberhäuser. "Aber da hat die Justiz entschieden, dass das unverhältnismäßig gewesen wäre angesichts der ihm vorgeworfenen Tat." Ibrahim A. saß bereits seit Januar 2022 in U-Haft, da er einen Mann in einer Obdachlosenunterkunft mit einem Messer verletzt hatte.

Ein Amtsgericht verurteilte ihn dafür im August wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu einem Jahr und einer Woche Haft. Dagegen hatte A. Berufung eingelegt. Kurz vor Ablauf des Strafmaßes wurde der Haftbefehl am 19. Januar 2023 aufgehoben.

Die tödliche Messerattacke und der Umgang der Behörden damit werden nicht nur ein juristisches, sondern auch ein parlamentarisches Nachspiel haben. Der Justizausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft wird sich in der kommenden Woche mit dem Fall befassen. In Düsseldorf soll der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags zu einer Sondersitzung zusammenkommen.