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Muss er in den vorzeitigen Ruhestand? - Dienstgericht verhandelt über AfD-Richter

Leipzig – Darf Jens Maier (60) wieder als Richter arbeiten oder muss der Rechtsextreme sein Amt ruhen lassen? Das wird zur Stunde vor dem Leipziger Dienstgericht für Richter verhandelt.

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete gehörte dem formal aufgelösten völkischen AfD-Flügel um Björn Höcke an, stand diesem besonders nahe. Jetzt will er in die sächsische Justiz zurückkehren, nachdem er sein AfD-Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren hatte. Das Justizministerium will das verhindern und hat seine Versetzung in den Ruhestand „zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege“ beantragt.

Vor dem Leipziger Dienstgericht für Richter hat am Donnerstag eine Verhandlung über die berufliche Zukunft des AfD-Politikers Maier begonnen

Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Seine Einstufung als Rechtsextremist kommentierte Maier bei einem AfD-Parteitag mit den Worten: „Wer in diesen Zeiten nicht als Rechtsextremist diffamiert wird, der macht irgendetwas verkehrt.“ Anfang des Jahres reichte er vor dem Verwaltungsgericht Dresden allerdings eine Klage gegen seine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht ein.

Bis es eine endgültige Entscheidung über Maiers Zukunft gibt, könnten noch Jahre ins Land gehen. Gegen das Urteil des Dienstgerichts für Richter können beide Parteien in Revision gehen und vor das Dienstgericht des Bundes ziehen.

► Hat Maier ein Recht auf seinen alten Job?

Früher arbeitete er am Landgericht Dresden. Laut Abgeordnetengesetz haben Richter das Recht, nach dem Mandat wieder ins Dienstverhältnis zurückzukehren. Allerdings gibt es keinen Anspruch auf die frühere Dienststelle. Deshalb wies das Justizministerium in Dresden Maier im März dem Amtsgericht Dippoldiswalde zu und ging gleichzeitig am Leipziger Dienstgericht für Richter gegen Maier vor.

Jens Maier hatte im Frühjahr seinen Dienst als Richter am Amtsgericht Dippoldiswalde angetreten. Gleichzeitig ging das Justizministerium gegen ihn vor, damit er seine Tätigkeit bis zur endgültigen Entscheidung ruhen lassen muss

Foto: Olaf Rentsch

► Gibt es Präzedenzfälle?

Verfahren vor dem Dienstgericht für Richter sind sehr selten - in diesem Jahr gibt es vor dem Leipziger Gericht bislang nur zwei Aktenzeichen, beide gehören zum Fall Maier. Das sächsische Justizministerium verweist deshalb immer wieder darauf, dass es keine Erfahrungswerte gebe. In Berlin hat das dortige Dienstgericht für Richter jüngst einen ähnlichen Fall verhandelt. Dort wird die Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann nicht in den Ruhestand versetzt. Die Reden im Bundestag seien laut Grundgesetz geschützt und dürften zu keinen dienstlichen Sanktionen führen, hieß es zur Begründung.