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Ansprüche müssen entschieden werden: Ärztekammer kritisiert Bürgerprüfungsregelung

Anträge müssen entschieden werdenÄrztekammer kritisiert Bürgerbeschauverordnung

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Künftig müssen Hausärzte entscheiden, wer für einen Corona-Test in Frage kommt und 3 € kassieren.

(Foto: picture alliance / dpa)

Hausärzte sollen den Corona-Test sofort durchführen. Diese Entscheidung wurde stark kritisiert. Daher müssen Ärzte entscheiden, wer künftig zur Untersuchung zugelassen wird, und den Bürgeranteil von 3 Euro einziehen. Daher sei die Prüfordnung ein "bürokratisches Monster".

Die Bundesärztekammer hat den Kompromiss zur Inanspruchnahme des Corona-Einbürgerungstests kritisiert. Eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) überlässt die Kostenerhebung und die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für kostenlose oder ermäßigte Untersuchungen durch niedergelassene Ärzte dem Bundesvorbereitungsdirektor Deutschland Versammlungsleiter erklärt. Ulrich Weigeldt, Verband der Hausärzte. Ärzte würden daher „sehr genau prüfen, ob sie zivile Tests noch durchführen können“.

Für die niedergelassenen Ärzte habe der Kompromiss "nichts gebracht", erklärte Marco Hänsel, Vorsitzender des Arbeitskreises Ambulante Behandlung der Hartmann Band. Sie werden sich weiter mit dem Thema Selbstanzeige auseinandersetzen und dann Abzüge kassieren müssen. „In der Praxis sollten Sie Ihre Kollegen einfach ermutigen, auf den Test zu verzichten.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Kassenärztliche Vereinigung haben sich am Montag auf einen neuen Ziviltest-Kompromiss geeinigt. Daher wird die Kassenärztliche Vereinigung weiterhin die Abrechnungen der Prüfstelle entgegennehmen und bezahlen. Die Daten werden dann an die Bundesregierung weitergeleitet, die die Ergebnisse testet und validiert und etwaige Anomalien an die örtlichen Aufsichtsbehörden meldet.

Ärzte brauchen künftig Bargeld

"Ärzte im Außendienst sind Dummköpfe", erklärte Weigeldt, der Vertreter seines Hausarztes. "Die 'bürokratischen Monstertestregeln' haben sich nicht geändert." Künftig müsse man "eine Kasse führen und bei manchen Patienten 3 Euro kassieren".

Man müsse auch prüfen, "ob jemand qualifiziert ist", kritisierte der Verbandschef weiter. „Dazu muss der Arzt nachweisen können, ob jemand am Abend zum Konzert geht – gemäß der Legitimität der Vorschrift im Zweifelsfall durch Vorlage der Eintrittskarte.“ Diese Vorschrift sei „absurd“ und „absurd“. „eigentlich nicht machbar“.