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Nach Eklat um Bali-Reise: Klimaschützer werfen Politik "Doppelmoral" vor

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Bei Protesten in Stuttgart blockierten Aktivisten im vergangenen Jahr den Berufsverkehr.

(Foto: picture alliance/dpa)

Mit ihrer Flugreise nach Bali sorgen zwei Klima-Aktivisten für Empörung: Dürfen die das? Ja, findet die "Letzte Generation". Die spöttelnde Politik behelfe sich selbst fleißig der "Doppelmoral", heißt es vonseiten der Klimaschützer. Außerdem seien Tatsachen verdreht worden.

In der Debatte um zwei Klimaschützer, die wegen einer Fernreise mit dem Flugzeug nach Asien in der Kritik stehen, beklagt die Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" ihrerseits Doppelmoral. Man könne nachvollziehen, dass es negative Gefühle auslöse, wenn Protestierende der Letzten Generation in ein Flugzeug stiegen, teilte die Organisation am Donnerstag mit. Doch es sei auch Doppelmoral, etwa als "Klimakanzler" den Ort Lützerath abzubaggern. Aus der Politik kamen teils scharfe Kritik und Spott in Richtung der Aktivisten.

Ausgelöst hatte die Debatte ein Bericht der "Bild"-Zeitung, wonach zwei Klima-Aktivisten in Stuttgart vor Gericht erscheinen hätten sollen. Der Mann soll im vergangenen Herbst gemeinsam mit weiteren Aktivisten in Stuttgart eine Bundesstraße blockiert und sich dort festgeklebt haben. Er hätte sich vor dem Amtsgericht wegen Nötigung verantworten müssen. Die Frau war als Zeugin geladen. Statt zu erscheinen, seien sie nach Bali geflogen und hätten dadurch rund 7,9 Tonnen CO2 verursacht, rechnete die "Bild"-Zeitung vor. In den sozialen Medien war daraufhin eine Diskussion entbrannt. Auch einzelne Politiker hatten sich kritisch zu Wort gemeldet. Vielfach wurde die Haltung der Aktivisten angesichts ihrer wiederholten Straßen- und Flughafen-Blockaden als "heuchlerisch" bezeichnet.

Aktivisten: Lebensumstellung keine Voraussetzung für den Protest

Die beiden seien nicht nach Bali, sondern nach Thailand geflogen, um dort "viele Monate zu bleiben", hieß es bei der "Letzten Generation". Ihr Fernbleiben sei mit dem Gericht abgesprochen worden. Das zuständige Amtsgericht bestätigte zwar, dass die Betreffenden vor dem Verhandlungstermin mitgeteilt hätten, nicht erscheinen zu können. Der Richter habe sie aber dennoch nicht von ihrer Verpflichtung entbunden. Während auf die Aussage der Zeugin verzichtet werden könne, erhalte der Angeklagte nun einen Strafbefehl.

Die "Letzte Generation" verteidigte die Fernreise der beiden dennoch: Individuelles Verhalten sei nicht unwichtig, im Gegenteil, hieß es in der Mitteilung der Klima-Aktivisten. Sich politisch gegen den Klimakollaps zu engagieren und dabei das eigene Leben umzustellen, gehe oft Hand in Hand. Allerdings sei solch eine Lebensumstellung keine Voraussetzung für den Protest.