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Nachtragshaushalt: Union scheitert mit Eilantrag in Karlsruhe

Karlsruhe lehnt einen Unionsantrag gegen die Umschichtung von Corona-Krediten ab. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz könnte aber trotzdem vorliegen.

Eine Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro, die ursprünglich zur Bewältigung der Pandemie gedacht war, kann vorläufig im Energie- und Klimafonds bleiben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Donnerstag, dass es einen Eilantrag der Bundestagsfraktion von CDU und CSU dagegen ablehne. Die Umschichtung, die im zweiten Nachtragshaushalt 2021 beschlossen wurde, soll in Karlsruhe aber noch grundsätzlich geprüft werden.

Die Kredite waren vom Bundestag wegen der Pandemie-Notlage genehmigt worden, wofür die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt wurde. Sie wurden dann aber doch nicht gebraucht und in den Fonds verschoben. Die Union zog deswegen im Frühjahr vor das Bundesverfassungsgericht, um den Vorgang prüfen zu lassen. Um zu verhindern, dass bereits Geld aus dem Fonds ausgegeben wird, reichte die Fraktion außerdem den Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Gericht ein.

Damit hatte sie aber keinen Erfolg. Das Gericht erklärte, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz zwar nicht von vornherein ausgeschlossen erscheine. Eine einstweilige Anordnung hätte aber große Nachteile, wenn das Gesetz sich später als verfassungsgemäß erweise: Dann stünden die 60 Milliarden Euro vorläufig nicht zur Verfügung, was beispielsweise die Planungssicherheit für Investitionen gefährde.