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Nicht verfassungswidrig: Bundesfinanzhof weist Klage gegen Soli ab

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Die Kläger Margarete und Andreas Berberich vor zwei Wochen im Verhandlungssaal des Bundesfinanzhofs.

(Foto: dpa)

Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig, entscheidet das höchste deutsche Finanzgericht. Ein Ehepaar aus Bayern hatte dagegen geklagt.

Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag weiterhin für rechtmäßig. Die obersten deutschen Finanzrichter wiesen die Klage eines Ehepaars aus Bayern ab. Dieses hatte gegen die Zahlung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 geklagt.

Hätte der Bundesfinanzhof den Zuschlag für verfassungswidrig gehalten, hätte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit befassen müssen. Eine Vorlage des Falls beim Bundesverfassungsgericht sei aber nicht geboten, entschied nun der Bundesfinanzhof.

Im Gegensatz zu den Klägern befanden es die Finanzrichter für unerheblich, ob die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag für den Aufbau Ost genutzt werden oder nicht. Dies liege in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.

Der Bund der Steuerzahler hatte das Klägerpaar unterstützt und darauf gesetzt, Entlastungen für die Steuerzahler juristisch durchsetzen zu können. Mit dem Urteil kann die Bundesregierung jedoch weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.

Mehr dazu in Kürze auf ntv.de

Quelle: ntv.de, chl/dpa/AFP

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