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Parken in der Haltverbotszone Hochfeld nur noch für PKW und Krafträder zulässig

Schweinfurt

Sind Sprinter und Vans als Lastkraftwagen zugelassen, dürfen Sie nicht mehr am Hochfeld parken.
Foto: Horst Breunig | Sind Sprinter und Vans als Lastkraftwagen zugelassen, dürfen Sie nicht mehr am Hochfeld parken.

Jetzt wird es ernst: In dieser Woche werden die Schilder für das neue Parkraumkonzept am Hochfeld aufgestellt. Parken in der Halteverbotszone ist dann nur noch für Pkw und Krafträder zulässig.

In ihrer Presseinformation verweist die Stadt Schweinfurt auf die Sitzung des Stadtrates am 26. Juli, in der das Parkraumkonzept Hochfeld beschlossen wurde. Hierbei seien die Erkenntnisse, Wünsche und Anregungen aus den durchgeführten Ortsbegehungen eingearbeitet worden. Nahezu bei allen Ortsbegehungen habe es Kritik an den oftmals wochenlang abgestellten Anhängern, Wohnmobilen oder Wohnwagen gegeben, weshalb der Stadtrat entschieden habe, das Parken innerhalb der markierten Flächen nur noch für Pkw und Krafträder zu gestatten. Diese Regelung soll nun in der Kalenderwoche 39 bis 30. September mit der Anbringung entsprechender Beschilderung an den Zonenschildern umgesetzt werden.

Die betroffenen Halter, die ein dann "verbotenes" Fahrzeug auf eine Adresse innerhalb der Haltverbotszone zugelassen haben, seien bereits Anfang September von der Stadtverwaltung angeschrieben und auf die bevorstehenden Änderungen hingewiesen worden.

Die Stadt weist darauf hin, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, eine Ausnahmegenehmigung für maximal drei Tage bei der Verkehrsbehörde zu beantragen, um das Fahrzeug für den Urlaub fit zu machen oder zu be- und entladen. Das reine Be- und Entladen sei unter der Bedingung, dass der Ladevorgang nach außen ersichtlich ist, auch weiterhin ohne Genehmigung möglich.

Wer die neuen Regelungen ab der Anbringung der Schilder nicht beachtet, muss mit einer entsprechenden Ahndung rechnen. "Dies gilt neben den angeschriebenen betroffenen Haltern ebenso für Mitarbeiter des Leopoldina Krankenhauses, Besucher, Firmenfahrzeuge etc.", heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Handwerksbetriebe könnten weiterhin mit einer Handwerkerkarte während der Ausübung ihrer Tätigkeit im Areal parken.

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