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Positiv auf Corona getestet: Wer muss jetzt noch wo in Isolation?

Positiv auf Corona getestet Wer muss jetzt noch wo in Isolation?

Eine Frau in Isolation nach einem positiven Corona-PCR-Test.

Zu Hause bleiben müssen bei einer Corona-Infektion bis auf Weiteres Bewohner der Bundesländer Berlin und Brandenburg. Mit einem negativen Selbsttest können sie sich nach 5 Tagen freitesten.

(Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

Die Aufregung rund um Corona hat sich doch deutlich gelegt. Schließlich wurde die Pandemie für beendet erklärt. Zu Infektionen kommt es aber weiterhin. Der Umgang mit Betroffenen in den einzelnen Bundesländern ist unterschiedlich. Wer sich nun noch wo in Isolation begeben muss, lesen Sie hier.

Niedrige Corona-Infektionszahlen, milde Krankheitsverläufe und günstige Prognosen machen die eine oder andere Maßnahme des Infektionsschutzes nicht mehr erforderlich. So werden seit heute Betriebe und Verwaltungen von den Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen entbunden. Und in Bus und Bahn hat sich die Pflicht zum Tragen einer Maske auch erledigt. Ungeachtet dessen gilt die Maskenpflicht bundesweit in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen weiterhin bis zum 7. April. Sie wird zum Schutz der vulnerablen Gruppen nicht ausgesetzt.

Die Isolationspflicht für positiv getestete Personen hatten bereits die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein abgeschafft. Und Betroffene in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (in den letzten beiden ab dem 3. Februar) müssen nun auch nicht mehr tagelang zu Hause verharren beziehungsweise ein negatives Testergebnis nach fünf Tagen erhoffen, bevor sie wieder vor die Tür dürfen. Mecklenburg-Vorpommern will erst Anfang März folgen. An die Stelle der Isolationspflicht treten in diesen Bundesländern verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete.

Wer in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Eingliederungshilfe, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten arbeitet, darf seine Tätigkeit aber erst dann wieder aufnehmen, wenn ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorliegt oder das positive Testergebnis einen Wert von größer 30 hat, wie Verbraucherzentrale.de informiert. Der Test kann frühestens an Tag fünf abgenommen werden. Zuvor muss man 48 Stunden symptomfrei gewesen sein.

Isolationspflicht gilt weiter in Berlin und Brandenburg

Zu Hause bleiben müssen bei einer Corona-Infektion hingegen bis auf Weiteres Bewohner der Bundesländer Berlin und Brandenburg. Mit einem negativen Selbsttest können sie sich nach fünf Tagen freitesten und wieder am Leben teilnehmen.

Die jeweils verpflichtenden Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer FFP-2-Maske außerhalb der Wohnung oder Betretungs-und Beschäftigungsverbote in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind den jeweiligen Landesregelungen zu entnehmen. Hier sind sie:

Ungeachtet der aktuellen Verordnungen wird aber dringend empfohlen, bei einer Corona-Infektion mit Symptomen wie bisher auch daheim zu bleiben und sich krankschreiben zu lassen.

Abgesehen davon sind auch Corona-Infizierte ohne Symptome ansteckend, was sowohl für Geimpfte als auch Ungeimpfte gilt. Und so können sie, wenn sie die Schutzmaßnahmen nicht einhalten, vulnerable Personen gefährden. Daher ist es ratsam, in geschlossenen Räumen (außerhalb der eigenen Wohnung) auch weiterhin eine Maske zu tragen.