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Regierung ändert sächsisches Wahlgesetz - Zusätzliche Wahlkreise für Dresden und Leipzig

Im Herbst 2024 wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt

Im Herbst 2024 wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt

Foto: Frank Hammerschmidt/dpa

Von: Michael Deutschmann

Dresden – Die sächsische Kenia-Koalition hat sich offenbar im Grundsatz auf Änderungen im sächsischen Wahlgesetz geeinigt. Rund anderthalb Jahre vor der nächsten Landtagswahl im Herbst 2024 setzen CDU, Grüne und SPD damit eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um. Eine entsprechende Vorlage war am Dienstag im Kabinett behandelt worden.

Die Gesetzesänderung umfasst unter anderem eine veränderte Zuteilung der erzielten Mandate, die den Parteien über die jeweiligen Landeslisten zustehen.

Außerdem haben Kandidaten künftig im Zuge ihrer Kandidatur die Wahl zwischen der Angabe der vollständigen Anschrift oder lediglich des Wohnortes mit Postleitzahl auf dem Wahlvorschlag.

Die gravierendsten Änderungen betreffen allerdings den Zuschnitt der Wahlkreise. Danach trägt die Gesetzesnovelle der Bevölkerungsentwicklung Rechnung. Im Ergebnis erhalten Dresden und Leipzig jeweils einen zusätzlichen Wahlkreis – von aktuell 7 auf dann je 8.

Das hat etwa in Dresden konkret zur Folge, das die Dresdner Neustadt künftig ein eigenständiger Wahlkreis ist und nicht mehr zusammen mit dem Dresdner Norden (Klotzsche, Langebrück) sowie Schönfeld-Weißig gezählt wird.

Im Gegenzug verlieren die Landkreise Vogtland sowie Mittelsachsen einen Wahlkreis von aktuell vier auf drei bzw. fünf auf vier Wahlkreise.

Die Gesetzesänderung soll vom Landtag noch im ersten Halbjahr verabschiedet werden.

Linke und AfD hatten die Pläne der Koalition im Vorfeld kritisiert. Ihnen gingen die Vorschläge nicht weit genug. Während die Linke das „System als Ganzes“ anfassen wollte, hatte die AfD vorgeschlagen, den Landtag von derzeit 120 auf 100 oder 102 Abgeordnete zu verkleinern.