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Revision bejaht Schuldfähigkeit: Lebenslange Haft für Mord an 15-Jähriger

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Der 43-jährige Mann traf im August 2020 am Ostkreuz zufällig auf die Schülerin.

(Foto: picture alliance/dpa)

Zum zweiten Mal verhandelt das Berliner Landgericht den Mord an einer 15-Jährigen in der Rummelsburger Bucht. Der Verurteilte plädierte auf Schuldunfähigkeit, weil er das Mädchen im August 2020 unter Drogeneinfluss würgte und vergewaltigte. Das überzeugt die Kammer nicht.

Mehr als zwei Jahre nach einem Mord an einer 15-Jährigen an der Berliner Rummelsburger Bucht hat das Landgericht der Hauptstadt einen 43-Jährigen in einem Revisionsprozess erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. Bekim H. wurde des Mordes und der Vergewaltigung schuldig gesprochen. Die Kammer habe "keine erhebliche Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit" zur Tatzeit erkennen können, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka.

Das Gericht hatte den Mann bereits im März vergangenen Jahr wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf die Revision von H. hin jedoch auf, weshalb eine andere Kammer des Landgerichts die Schuldfähigkeit des Manns neu prüfen musste.

Ein damaliges Gutachten hatte bei H. eine hirnorganische Persönlichkeitsstörung festgestellt. Zudem habe er unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Das Landgericht konnte auf Basis eines neuen Gutachtens jedoch keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung finden. Der 43-Jährige leide stattdessen an einer Chromosomenanomalie, dem sogenannten Klinefelter-Syndrom, und dem Fetalen Alkoholsyndrom - durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft ausgelöste Schädigungen. Der neuen gutachterlichen Einschätzung zufolge hatten jedoch beide Syndrome keinen Einfluss auf die Hemmungsfähigkeit des Angeklagten, auch Alkohol und Drogen verminderten diese demnach nicht. H. habe seine Impulse während der Tat noch steuern können, sagte Miczajka.

Tatort Brachgelände an der Rummelsburger Bucht

Der Angeklagte und die Schülerin waren sich in einer Nacht im August 2020 zufällig auf dem S-Bahnhof Ostkreuz im Stadtteil Friedrichshain begegnet. Laut Gericht kamen sie dort überein, gemeinsam die Droge Speed nehmen zu wollen. Dazu hätten sie sich einen ruhigen Platz gesucht. Auf dem nahen Brachgelände an der Rummelsburger Bucht vergewaltige und erwürgte H. dann die 15-Jährige.

Das Gericht stellte dabei in seinem zweiten Urteil einen Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs fest. H. habe sie während der Vergewaltigung gewürgt, "weil dies seine bevorzugte Sexualpraktik war", sagte der Vorsitzende Richter. Er habe einem neuen Gutachten zufolge ununterbrochen über eine Dauer von mindestens drei Minuten zugedrückt. Das Urteil vom März 2021 hatte das Würgen hingegen noch als Mord zur Tatverdeckung eingeschätzt. Mit dem Urteil kam das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. H.s Verteidigung hatte hingegen seine Unterbringung im Maßregelvollzug beantragt. Eine neuerliche Revision ist möglich.