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Risiko von Pestiziden: Agrarkonzerne sollen Studien zurückgehalten haben

Tomatenpflanzen werden mit Pestiziden besprüht.

Tomatenpflanzen werden mit Pestiziden besprüht.

(Foto: imago images/Panthermedia)

Eine neue Untersuchung von zwei Forschern der Uni Stockholm legt offen, dass einige Agrarkonzerne öfter Studien zu Risiken ihrer Pflanzenschutzmittel bei der EU-Zulassungsbehörde nicht eingereicht haben. In einem Fall beschränkt die EU-Behörde nachträglich den Einsatz eines Pestizids bei Obst und Gemüse.

Einige Agrarkonzerne haben immer wieder relevante Studien über Risiken ihrer Wirkstoffe bei der EU-Zulassungsbehörde zurückgehalten. Das haben Forscher nun herausgefunden, wie der "Spiegel" berichtet.

Das Blatt stützt sich auf eine Untersuchung des Chemikers Axel Mie und der Toxikologin Christine Rudén von der Uni Stockholm. Gemeinsam haben sie geprüft, ob Agrarkonzerne für die Zulassung neuer Wirkstoffe sämtliche Tierversuche zu einer potenziellen Schädigung der Gehirnentwicklung bei menschlichen Föten und Säuglingen, die sie in den USA eingereicht haben, auch bei EU-Behörden vorgelegt hatten. Sie kommen demnach zu dem Ergebnis: In einem Viertel der untersuchten Fälle fehlten diese Studien zur sogenannten Entwicklungsneurotoxität bei der Zulassung für die EU. In drei der insgesamt 35 untersuchten Fälle führte das spätere Bekanntwerden der zurückgehaltenen Studien Mies Untersuchung zufolge zu einer Neubewertung der Stoffe.

So auch für den Wirkstoff Abamectin, wie es heißt. Der internationale Agrarkonzern Syngenta hatte laut "Spiegel" bei der Zulassung des Pestizids 2009 zwei Untersuchungen zu Tierversuchen nicht eingereicht. Diese hatten demnach gezeigt, dass der Stoff bei weiblichen Rattenbabys zu einer verzögerten sexuellen Entwicklung führen kann.

Europäische Behörde erfährt zwei Jahrzehnte später von Studien

Von diesen Studien hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) allerdings erst etwa ein Jahrzehnt später erfahren. Die europäischen Gesundheitsexperten reagierten und senkten daraufhin die erlaubten Rückstandsmengen des Stoffes, die sich etwa auf Gurken, Tomaten und Zucchini befinden dürfen. Als Begründung führte die EFSA in ihrem Risikobericht 2021 an, dass man ein "akutes Risiko" für Menschen, die mit Abamectin behandelte Obst- und Gemüsesorten konsumierten, nicht ausschließen könne. Schädlinge auf Äpfeln und Birnen sollten demnach gar nicht mehr mit Abamectin bekämpft werden. Dazu müsse der Wirkstoff auch bei Erdbeeren sparsamer eingesetzt werden.

Syngenta schreibt auf Nachfrage des Magazins, man habe stets alle Datenanforderungen der EU erfüllt. Die Studien seien im Rahmen des Zulassungsprozesses in den USA durchgeführt worden. Im EU-Verfahren seien sie damals keine "regulatorische Anforderung" gewesen, man habe sie daher nicht "proaktiv" eingereicht. Der Konzern sei davon ausgegangen, dass sie keine neuen Erkenntnisse bezüglich der Toxizität des Wirkstoffs ergeben hätten.