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Schläge ohne Grund: Wolfratshauser (19) muss in Arrest

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Justiziabel: Weil er einen gefälschten Impfpass vorlegte, musste sich ein Königsdorfer vor dem Amtsgericht verantworten.
Freizeitarrest kommt auf einen jungen Mann aus Wolfratshausen zu. Er hat einen Zimmernachbarn geschlagen, ohne recht zu wissen, warum. © Hermsdorf-Hiss / Archiv

Damit er in Zukunft auf Problemlösungen mittels Fäusten verzichtet, muss ein Wolfratshauser (19) in Arrest. Da hilft es auch nichts, dass er einsichtig ist.

Wolfratshausen – Der Angeklagte war geständig. Aber eine Erklärung hatte er nicht, warum er nun schon zum zweiten Mal binnen eines Jahres vor Gericht saß, weil er einen Mitbewohner geschlagen hatte – „zwei Mal mit der rechten Faust auf die linke Gesichtshälfte“, wie in der Anklageschrift zu lesen war. „Ich wollte ihn nicht schlagen, ich weiß nicht, wie das passiert ist“, sagte der junge Wolfratshauser (19). „Es gab einfach zu viele Konflikte zwischen uns.“ Nun muss er für ein Wochenende in Arrest.

Am 9. Dezember vorigen Jahres war es zu dem Streit zwischen den beiden jungen Männern gekommen. Durch die zwei Faustschläge war das Opfer zu Boden gegangen und mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden. Aber eine Sache, die die Staatsanwältin vorgelesen hatte, stimme nicht, stellte der Beschuldigte richtig. „Sie hat gesagt: In Folge der Auseinandersetzung war er fünf Minuten ohne Bewusstsein. Das ist nicht wahr.“ Womit er vermutlich Recht hat, denn aus dem Attest des inzwischen ehemaligen Mitbewohners ging hervor, dass dieser bei der ärztlichen Untersuchung „voll orientiert“ war.

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Elf Monate zuvor war der 19-Jährige schon einmal auf der Anklagebank gesessen. Damals hatte er seinen Zimmernachbarn in die Rippen geboxt. Das Gericht hatte auf freiheitsentziehende Maßnahmen verzichtet, weil der Auszubildende – der ansonsten nie durch irgendwelche Gewalttaten aufgefallen war – sich seinerzeit in psychotherapeutischer Behandlung befand. Allerdings hatte die Richterin ihm damals deutlich zu verstehen gegeben und dies auch schriftlich in ihrem Urteil festgehalten: Wenn so etwas nochmal passiert, gibt es Arrest.

Im Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe habe der junge Mann versprochen, „er werde auf Problemlösungen mittels seiner Fäuste künftig verzichten“, berichtete Andreas Dlugosch. Nach der jüngsten Tat hatte der Angeklagte mehrere Erziehungsgespräche gehabt und mit seinem Opfer eine Isarwanderung unternehmen müssen. Da sie zudem inzwischen räumlich getrennt sind, scheint das Problem aus der Welt zu sein. „Es tut mir sehr leid, dass ich das getan habe“, beteuerte der 19-Jährige. „Ich schäme mich, dass ich wieder vor Ihnen sitze.“

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Er zeige sich sehr einsichtig, bestätigte der Jugendgerichtshelfer. Was allerdings die Arrestwarnung nicht aufhebe. Ein Freizeitarrest solle „ihm zeigen, wohin die Reise gehen wird, falls es erneute Körperverletzungen geben sollte“, so Dlugosch. Richterin Friederike Kirschstein-Freund folgte der Empfehlung. „Das war leider unumgänglich“, begründete sie ihre Entscheidung. „Nehmen Sie es als Denkzettel: Mit Fäusten austeilen geht gar nicht. Wer das macht, kommt ins Gefängnis.“

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