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Schwere Nebenwirkungen anerkannt: 253 Entschädigungen nach Corona-Impfung

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Herzmuskelentzündungen oder Sinusvenenthrombosen werden etwa als Impfschäden anerkannt.

(Foto: picture alliance / AA)

Schwerwiegende gesundheitliche Probleme nach einer Corona-Impfung sind selten, aber es gibt sie. Mehr als 250 Menschen wollen die Bundesländer laut einem Medienbericht bisher entschädigen. Die deutliche Mehrheit aller Anträge lehnen die Behörden jedoch ab.

Die Bundesländer haben einem Zeitungsbericht zufolge bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. Spitzenreiter sind laut einer bundesweiten Umfrage der "Welt am Sonntag" (WamS) bei den Versorgungsämtern der Länder Bayern mit 61 und Nordrhein-Westfalen mit 38 bewilligten Anträgen. Schlusslicht ist Bremen mit keiner Anerkennung. 1808 Anträge wurden demnach abgelehnt, 3968 weitere sind noch in Bearbeitung.

Als Impfschäden werden überwiegend Herzmuskelentzündung, Sinusvenenthrombosen und das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Erkrankung der Nerven, anerkannt. Vereinzelt geht es laut "WamS" auch um Todesfälle. Wie viel die Impfschäden den Staat letztlich kosten werden, lässt sich demnach zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret beziffern. Zum einen liege das an den Anträgen, die noch in Bearbeitung seien oder noch folgen könnten. Zum anderen seien Höhe und Umfang der staatlichen Versorgung individuell abhängig vom Ausmaß der Schädigung und deren gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen.

Ab einem gewissen Schädigungsgrad bietet der Staat laut dem Blatt eine lebenslange Grundrente zwischen 164 und 854 Euro monatlich an. Dazu übernimmt er, wenn nötig, die Behandlungskosten und zahlt einen Berufsschadensausgleich. In Hessen etwa erhielten Menschen mit anerkanntem Impfschaden im Jahr 2021 durchschnittlich monatlich 1395 Euro.

Im Extremfall könne die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen. Hinterbliebene von Impftoten haben laut "WamS" ebenfalls Anspruch auf staatliche Versorgung sowie Bestattungs- und Sterbegeld. Die Kosten tragen die Länder.

Quelle: ntv.de, mdi/AFP

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