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Schwester der ermordeten Zoe zu BILD - „Wir fühlen uns von der Justiz im Stich gelassen“

Frankenthal – Sie traf sich mit dem fremden Jungen ganz romantisch an einem Weiher, doch nur Minuten später war Zoe Z. (†17) tot – vergewaltigt und erwürgt. Jetzt ist der verurteilte Killer Lukas V. (damals 17) wieder auf freiem Fuß. Nach gerade einmal zwei Jahren. Der unfassbare Grund: Die Richter im Revisionsverfahren haben getrödelt!

Alles begann am 12. März 2020: Die 17-Jährige aus Frankenthal (Rheinland-Pfalz) verabredet sich mit Lukas V. am Willersinnweiher im nahen Ludwigshafen-Friesenheim. Beide hatten sich im Internet kennengelernt.

Wie das Gericht im ersten Verfahren feststellte, fiel V. direkt am Ufer über Zoe her, missbrauchte und würgte sie. Ein Spaziergänger entdeckte sie kurz darauf leblos im Gras. Sie wurde wiederbelebt, kam mit Hirnverletzungen in die Klinik. Sie starb am nächsten Tag.

Polizisten in Spurenschutzanzügen untersuchen im März 2020 den Tatort am Willersinnweiher in Ludwigshafen

Foto: Ralf Siegelmann

Lukas V. lebte in Zoes Nachbarort Oggersheim (rund 25 000 Einwohner). Er engagierte sich als freiwilliger Helfer beim Deutschen Roten Kreuz, seine Mutter arbeitet dort.

Nach Zoes Tod geriet er schnell ins Visier der Ermittler. Auf seinem Telefon fanden sie Chats mit Zoe – und eine Verabredung für den Tattag. Lukas wurde festgenommen, kam in U-Haft.

Likas V. (heute 19) wurde in erster Instanz des Mordes, der Vergewaltigung und des Kindesmissbrauchs schuldig gesprochen

Foto: Quelle: privat

Der Mordprozess vor dem Frankenthaler Landgericht begann am 21. September 2020. Urteil am 3. August 2022: zehn Jahre Haft. Lukas V. schwieg vor Gericht zu der Tat. In das Urteil floss mit ein, dass er auch des Kindesmissbrauchs schuldig gesprochen wurde. Denn: Lukas hatte mehrfach Geschlechtsverkehr mit Mädchen unter 14 Jahren. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, forderte zur Haftstrafe eine „vorbehaltene Sicherungsverwahrung“.

Am Donnerstag (6. Oktober 2022) hob das Oberlandesgericht Zweibrücken den Haftbefehl auf! Der 19-Jährige habe durch Verfahrensverzögerungen zu lange in U-Haft gesessen. In einem Zeitraum von fast zwei Jahren sei lediglich an 57 Tagen verhandelt worden, an manchen nur zwei Stunden lang. Folge: unzulässige Verzögerung von 26 Wochen!

Vivien Zorn (23) zeigt ein Bild ihrer ermordeten Schwester Zoe

Foto: Andreas Arnold

Auf BILD-Anfrage heißt es vom Landgericht Frankenthal: „Die Terminierung in Gerichtsverfahren ist alleine Sache der vorsitzenden Richterinnen und Richter.“

Wuchs den Richtern die Planung über den Kopf? In der Erklärung heißt es: Man habe „möglichst vielen Beteiligten die Teilnahme an den Hauptverhandlungstagen“ ermöglichen wollen. Außerdem hätten Corona-Erkrankungen dazu geführt, „dass das Verfahren über Wochen nicht weiter betrieben werden konnte“. Und: Der Hauptverteidiger sei „terminlich stark ausgelastet“ gewesen.

Auf ihrem Grab ist Zoe immer mit ihrer großen Schwester Vivien zusammen

Foto: Andreas Arnold

Die Freilassung des Killers ist ein Schlag ins Gesicht für Zoes Familie! „Wir sind fassungslos. Zoe hatte ihr ganzes Leben noch vor sich. Sie machte gerade ihren Schulabschluss, wollte Erzieherin werden“, sagt Zoes Schwester Vivien Z. (23) unter Tränen zu BILD. „Sie war gerne mit unserer Bulldogge Knox und der Familie zusammen, hatte gar kein Interesse an Jungs und war noch Jungfrau. Dieser Kerl hat sie nach der Tat leblos und nackt fotografiert. “

Gleich nach der OLG-Entscheidung kam Lukas aus dem Gefängnis. Sein Anwalt Alexander Klein: „Mein Mandant war viel zu lange in U-Haft. Er ist froh, wieder bei seiner Familie zu sein.“

Opfer-Anwalt Dr. Christoph Hambusch ist entsetzt: „Diese Entscheidung ist nicht nachvollziehbar. Er könnte bis zu einem halben Jahr auf freiem Fuß sein.“ So lange hat der Bundesgerichtshof Zeit, über die Revision zu entscheiden.

Vivien Z. (23) trägt zum Gedenken an Zoe ein T-Shirt mit ihrem Bild

Foto: Andreas Arnold

Vivien Z.: „Wir fühlen uns von der Justiz im Stich gelassen. Dieser Mensch sucht sich vermutlich schon wieder das nächste Opfer. Er wird immer wieder morden!“