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Sie will nur Weihnachtsbriefe schreiben - eBay Kleinanzeigen bremst Mama aus!

Zu Weihnachten möchte sie als Engel Kinderaugen zum Strahlen bringen. Stattdessen hat sie jetzt jede Menge Ärger am Hals …

eBay Kleinanzeigen bremst Mama aus!

Darum geht’s: Im vergangenen Jahr bastelt Francesca Knobelsdorf (23) aus dem saarländischen Schmelz mit ihrer Tochter Emilia (5) einen Brief, schickt ihn an den Weihnachtsmann der Deutschen Post im brandenburgischen Himmelpfort. Als Antwort gibt’s einen Vordruck.

Das ist einerseits eine große Enttäuschung für das Mutter-Tochter-Gespann, andererseits Ansporn. Die junge Mutter beschließt: „Ich werde Weihnachtsengel und beantworte jede Zuschrift persönlich. Kostenlos versteht sich!“ Denn: „Briefe schreiben ist so unglaublich wertvoll. Schade, dass diese Tradition kaum mehr gelebt wird.“

Francesca Knobelsdorf (23, links) möchte Kindern eine Freude machen und beantwortet jeden Weihnachtsbrief, der ans Weihnachtsbrief-Stübchen geschickt wird, persönlich. Unterstützt wird sie dabei von ihrer Mutter Simone Florenz (48)

Foto: privat

Ihre Idee: Sie will ein Weihnachtsbrief-Stübchen eröffnen, an das Kinder ihre Wünsche an den Weihnachtsmann, ihre Basteleien oder ihre Gedanken schicken können.

Gedacht, getan. Francescas Mann baut einen riesigen Briefkasten mit der Aufschrift: „Ho, ho, ho“ (siehe Foto oben); die junge Mutter selbst formuliert wochenlang an einem Aufruf, den sie bei eBay Kleinanzeigen veröffentlichen möchte. Ihr Ziel: die Initiative so bekannt zu machen wie möglich. Und um ja alles richtigzumachen, meldet die Saarländerin sogar ein Kleingewerbe an.

Das Haus der Familie wird seit vielen Jahren von November an festlich beleuchtet, ist bekannt im ganzen Ort

Foto: privat

Doch genau der Versuch, alles richtig machen zu wollen, wird Francesca dabei zum Verhängnis.

Denn gleich dreimal löscht eBay Kleinanzeigen die Annonce nach nur 100 Aufrufen mit dem Hinweis, Francesca verstoße gegen die Nutzungsbedingungen. In der Nachricht heißt es: „Anzeigen auf unserer Plattform sind nur dann zulässig, wenn ein konkreter Artikel oder eine konkrete Dienstleistung in der Anzeige angeboten wird. Dabei muss eine Anzeige ausreichend beschrieben sein, sodass sich Interessenten ein möglichst genaues Bild von dem Artikel bzw. von der Dienstleistung machen können.“

Die Nachricht von eBay Kleinanzeigen an Weihnachtsengel Francesca

Foto: privat

Die junge Mutter: „Ich verstehe das nicht, ich will doch mit meiner Initiative gar kein Geld verdienen!“

Verzweifelt wendet sich der Weihnachtsengel an „BILD kämpft für Sie!“.

Die Redaktion kontaktiert eBay-Kleinanzeigen und bekommt den Hinweis: Frau Knobelsdorf solle einfach auf den Passus „Die angegebene Preise sind Gesamtpreise (zzgl. Versandkosten). Umsatzsteuer fällt nach § 19 Abs. 1 UStG nicht an und wird daher auch nicht ausgewiesen (Kleingewerbe)“ verzichten. Pressesprecher Pierre Du Bois: „Sonst entsteht der Eindruck, der vom Weihnachtsengel angebotene Dienst kostet etwas.“

Francesca: „Das werde ich umgehend erledigen!“

Möchten auch SIE Post vom Weihnachtsengel? Dann schreiben Sie ans:

Weihnachts-Brief-Stübchen, Jahnstr. 36, 66839 Schmelz (gerne mit Rückporto, ist aber keine Pflicht)