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Mieter und Vermieter vermeiden so teure Schimmelprozesse

NUnd es ist nicht nur eine Ankündigung. Im Herbst soll es ernst werden. Viele Wohnungsunternehmen wollen als Reaktion auf die stark gestiegenen Gaspreise die Heiztemperaturen in ihren Mietwohnungen senken. Das teilte beispielsweise die Wohnungsgruppe Vonovia, aber auch zahlreiche kommunale Wohnungsanbieter mit.

Der Nebeneffekt, Mietwohnungen nicht über 18 Grad heizen zu können, ist derzeit eine große Unbekannte für nationale Sparprojekte. Branchenverbände und Experten warnen nun davor, dass Heizungsanpassungen nicht nur eine Schimmelquelle sein können, sondern auch zu vermehrten Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen können.

Das Umweltbundesamt hat bereits angekündigt, die Raumtemperatur auf unter 19 °C am Tag und 18°C ​​in der Nacht erhöhen das Schimmelrisiko „deutlich“ Der Bundesverband Schimmelpilzsanierung warnt nun vor weiteren möglichen Folgen geplanter Energiesparmaßnahmen. „Ich denke, der Temperaturrückgang wird vor allem in den Ecken der Wohnungen zu mehr Schimmel führen, sodass es zu mehr Streitigkeiten mit Vermietern kommen wird“, sagt Wolfgang Lorenz, Vizepräsident des Verbandes.

Und Schimmel ist nicht das einzige, was die Mieter-Vermieter-Beziehungen ab Herbst ruinieren kann. Vermieter haben nach wie vor keine rechtlichen Möglichkeiten, die Heiztemperaturen willkürlich abzusenken. Wenn die Bundesregierung keine entsprechenden Gesetze erlässt, könnte der Temperatursturz zu einer Klagewelle wütender Mieter gegen temperaturregulierende Wohnungsunternehmen führen.

Elmar Streyl, Präsident des Amtsgerichts Krefeld, weiß, wie schwierig und kostspielig Schimmelpilzstreitigkeiten im Haushalt sein können. Rechtsanwälte haben es regelmäßig mit Fällen zu tun, in denen Streitigkeiten über Schimmelpilze vor Gericht gebracht werden. „Die Probleme sind immer die gleichen: Schimmelbefallene Mieter werfen Vermietern eine schlechte Bausubstanz ihrer Wohnungen vor, und Vermieter werfen Mietern zu wenig Heizung und Lüftung vor“, sagt Streyl.

Die Kausalität ist von Fall zu Fall unterschiedlich, aber eines ist laut Richter Streyl immer gleich. Die erforderlichen Berichte kosten mindestens 2.000 €, oft das Doppelte oder mehr. Hinzu kommen Prozess- und Gerichtskosten“, sagt Streyl. Wer den Prozess verliert, muss am Ende die Kosten tragen.

"Mieter und Vermieter müssen möglicherweise das Risiko in irgendeiner Weise teilen." wird "Wir betreten einen neuen Rechtsbereich, wenn Vermieter freiwillig handeln, weil es noch keine gesetzliche Grundlage für Vermieter gibt, die Heiztemperaturen zu senken. Wir müssen das Risiko irgendwie teilen", sagt Streyl. Richter haben gesetzliche Vorgaben und wollen, dass Streitigkeiten konkret genug sind, damit sie eindeutig entschieden werden können.Wir müssen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) abwarten. „Aber es wird noch Jahre dauern, bis das entsprechende BGH-Urteil ergangen ist“, sagte Streyl.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes gehören "Feuchteschäden mit oder ohne Schimmel" bereits heute zu den häufigsten Wohnungsmängeln. Angesichts des wachsenden Streitpotenzials rät Lorenz vom Bundesverband Schimmelsanierung dringend dazu, eventuelle Streitigkeiten im Vorfeld zu klären und einen Ansprechpartner für Schimmelpilzfragen zu benennen“, sagt Lorenz.

Schimmelpilzexperten zufolge ist es auch wichtig, das Bewusstsein der Mieter zu schärfen. „Es gibt einfache Maßnahmen, um die Feuchtigkeit zu reduzieren und das Schimmelrisiko zu verringern“, sagt Lorenz. Ist Schimmel erst einmal entstanden, können auch die Arbeitsmarktbedingungen eine schnelle und fachgerechte Entfernung erschweren.

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Quelle: WELT/ Leonie von Randow

Vermieterverbände wollen hingegen angekündigte "Zunahme von Streitigkeiten" nicht anerkennen Temperaturabfall für. Die leichte Anpassung erscheint dem Wohnungs- und Mietervermieterverband harmlos. Je nach Energieanlage müssen jedoch sowohl Mieter als auch Vermieter bei Schimmelschäden entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Ärger droht Mietern nicht nur wegen Schimmel, sondern auch wegen schlechter Heizung. Der Deutsche Mieterbund lehnt gesetzliche Grenzwerte unterhalb der derzeit geltenden Mindesttemperatur ab, „so unterschiedlich sind sie“, sagte er.

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Ganz anders sieht das der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), stellvertretend für Mitgliedsunternehmen wie Vonovia und kommunale Vermieter .wird angezeigt. „Die Temperatur muss rechtssicher auf 18 Grad abgesenkt werden können“, so der Verband.

Experten rechnen damit, dass die Bundesregierung bis zum Herbst ein Gesetz zur Heizungsregulierung verabschiedet. Hinderlich könnte die Sorge sein, dass viele Mieter, die kühlere Temperaturen nicht akzeptieren wollen, vermehrt Haushaltsgeräte zum Heizen nutzen. Dies birgt jedoch die Gefahr einer Überlastung des Stromnetzes. Außerdem sollte auf ältere Menschen Rücksicht genommen werden, die bei kalten Räumen einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sein können.

Richter Streyl muss noch entscheiden, ob die Rechtsstreitigkeiten nach dem Sturz wirklich zunehmen werden. Jedenfalls gibt er Mietern und Vermietern im Falle eines Schimmelpilzstreits klare Empfehlungen, um dies der Öffentlichkeit deutlich zu machen“, so Streyl. Eine einfache Möglichkeit besteht darin, ein sogenanntes Hygrometer zu installieren, das die Luftfeuchtigkeit misst. Zusammen mit Thermometern haben die Mieter ein klares Bild davon, ob ausreichend gelüftet und geheizt wird.

Richter Streyl weiß aber auch, dass seinen Ratschlägen zu außergerichtlichen Einigungen oft nicht gefolgt wird. „Oft ist der Konflikt zwischen den Parteien zu starr“, sagt Streyl.

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