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Söder prüft Verfassungsklage und fordert Regionalisierung der Erbschaftsteuer

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Erhöhung der Erbschaftsteuer. Das sagte er in einem Interview mit „Bild“. Die neuen Regeln seien ungleich und damit ungerecht.

Für die geplante Erhöhung im Jahressteuergesetz kritisierte der CSU-Vorsitzende Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Es sei fatal, dass „gerade ein FDP-Minister Steuern erhöht und gleichzeitig Rekordschulden macht. Das ist total unfair gegenüber vielen Erben von kleinen Häusern der Eltern.“

Der Bundestag hatte am Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Söder sagte, seine Regierung sei für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Es sei nicht fair, Grundstückspreise in Garmisch-Partenkirchen und in Greifswald miteinander zu vergleichen.

„Wir brauchen höhere Freibeträge für Erben von Elternhäusern oder Wohnungen“, sagte der CSU-Chef. Was Immobilienbesitzer und ihre Familien bundesweit in Alarmstimmung versetzt hat, ist das geplante Jahressteuergesetz, das erstmals Mitte Oktober im Bundestag beraten wurde, aber schon zum Jahreswechsel in Kraft treten soll.

Bleibt es bei der Neuerung wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, dann wird die steuerliche Bewertung von Immobilien ab nächstem Jahr deutlich verändert – und somit die Erbschafts- und Schenkungssteuer spürbar erhöht.

Oberstaufen im Allgäu – schön aber teuer: Bayerns Ministerpräsident Söder ist für eine Regionalisierung bei der Erbschaftssteuer

Oberstaufen im Allgäu – schön aber teuer: Bayerns Ministerpräsident Söder ist für eine Regionalisierung bei der Erbschaftssteuer

Quelle: Martin Heller

Die Freibeträge steigen aber nicht mit. Die Bundesländer sollten sich rasch auf höhere Freibeträge verständigen, damit Vererben und Schenken nicht zum Desaster wird, wie Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, fordert.

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hatte vor allem die Union bereits vor einer Erhöhung durch die Hintertür gewarnt. Konkret geht es vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts um eine Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien. Deswegen könnten auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2023 höhere Kosten zukommen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte sich am Vortag im Streit um die Neubewertung von Immobilien für eine deutliche Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgesprochen.

„In meinen Augen müssten sie um etwa 25 Prozent angehoben werden“, sagte Lindner der „Augsburger Allgemeinen“.

Da die Erbschaft- und Schenkungsteuer aber allein den Ländern zustehe, sollte eine Initiative zur Erhöhung der Freibeträge vorzugsweise auch von den Ländern kommen, fügte er hinzu.

Bayern hat sich im Bundesrat bereits für eine Erhöhung von Freibeträgen eingesetzt.