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Lieferantenlagergebühren: Kunden müssen mit höheren Gassteuern rechnen

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Um eine konstante Versorgung mit Gas sicherzustellen, kaufen Netzbetreiber bei Bedarf zu. Dafür erheben sie eine Lagergebühr.

(Foto: Image Alliance / SVEN SIMON)

Russischer Engpass überrollt deutschen Gasmarkt nicht Kunden müssen ab Oktober für jede Kilowattstunde einen Aufpreis bezahlen. Es können jedoch zusätzliche Gebühren anfallen. Auch Lagergebühren für Lieferanten sind gesetzlich vorgeschrieben.

Neben Gassteuern zur Einsparung wichtiger Importeure können Gaskunden mit weiteren Steuern rechnen. Wie der Trading Hub Europe (THE) in Ratingen mitteilte, müssen Gasversorger ab dem 1. Oktober für jede zu Hause verbrauchte Kilowattstunde Erdgas 0,57 Cent für sogenannte Regelenergie zahlen. Für Unternehmen beträgt die Umlage 0,39 Cent pro Kilowattstunde. Ob und in welchem ​​Umfang diese Umlagen von den Gasversorgern an die Endverbraucher weitergegeben werden, ist offen. Er wird dann auf den bereits veröffentlichten Gaszuschlag von 2,419 Cent pro Kilowattstunde aufgeschlagen.

THE ist ein Joint Venture von Ferngasnetzbetreibern. Immer dann, wenn ein Ungleichgewicht zwischen der gelieferten Gasmenge des nationalen Gasnetzes und der emittierten Gasmenge besteht, nutzt es Regelenergie, nämlich Gas. Es werden Kosten zugewiesen. Dieses seit einigen Jahren bestehende Speicherkontingent liegt nun bei null Euro.

Auch die Höhe dieser Gasspeichersteuer wurde am Donnerstag bekannt gegeben. 0,059 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh würde allein die Gasspeichersteuer jährlich 11,80 € pro Haushalt ohne Mehrwertsteuer zusätzlich kosten. Auch hier ist noch unklar, ob und wie es den Verbrauchern mitgeteilt wird.

Ausgleich für Beschaffungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit

Gasspeicherzuschläge decken DIE Kosten ab, die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit anfallen, d.h. zur Kompensation vorgesehene Gasbezüge. Doch im Vergleich zu den Mehrkosten für Gasimporteure durch die Lieferknappheit aus Russland fällt die Speichersteuer kaum ins Gewicht.

Rechtsgrundlage für die Gasspeicherumlage ist das Energiewirtschaftsgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Laut THE ist die neue Umlage aus gesetzlichen Gründen befristet bis zum 31. März 2025. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte am Mittag an, dass die Steuer auf 7 % von bisher 19 % gesenkt werden müsse. Diese Maßnahme verschafft den Gaskunden deutlich mehr Sicherheit als sich durch staatliche Gaszuschläge belasten zu lassen.