Schweinfurt
Die Schweinfurter Stadtverwaltung informiert in einer Pressemitteilung darüber, dass auch ukrainische Flüchtlinge, sofern sie bedürftig sind, einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Über die Anspruchsvoraussetzungen und die einzelnen Leistungen berät das Team "Bildung und Teilhabe" des Jobcenters Interessierte am Donnerstag, 9. Juni, von 9 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr in der ehemaligen Ledward-Kaserne im Raum 139 des Verwaltungsgebäudes 209.
Sprachmittler stehen für die Übersetzung zur Verfügung. Interessierte werden gebeten, Unterlagen der Sozialleistungsbehörden mitzubringen. "Anspruchsberechtigt auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Sie, wenn Sie oder Ihr Kind Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten. Zu den Leistungen gehören verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung, wie zum Beispiel Schul- und Kitaausflüge und -fahrten, persönlicher Schulbedarf, Schulbeförderungskosten, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Schule oder Kita oder die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule)", wird Sozialreferent Jürgen Montag in der Mitteilung zitiert.
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