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Steigende Gaspreise: Wann kommen die Mehrkosten?

Benzin- und Zuschlagserhöhungen haben sich noch nicht auf allen Rechnungen niedergeschlagen. Aber früher oder später muss man darüber nachdenken. Mieter oder Eigentümer? Aber wenn?

Trotz des versprochenen Entlastungspakets und einer befristeten Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gaspreis werden viele in Deutschland die Kosten, denen sie sich stellen müssen, spätestens im Jahresbericht zu tragen haben um Aber worauf können Sie sich verlassen? Gerade für Mieter ist das oft nicht ganz klar. Die Antwort, um Licht ins Dunkel zu bringen.

Pelletheizung, Fernwärme oder Gas: Woher weiß ich als Mieter, welche Art von Zentralheizung installiert ist?

„Schauen Sie sich doch mal Ihre Jahreswärme an Kosten“, sagt Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Denn darin sind alle Kosten aufgeführt, die auf die Mieter umgelegt werden. Darin sollen unter anderem der Gesamtverbrauch und Preis von Brennstoffkosten, Öl, Gas, Fernwärme oder Pellets ausgewiesen werden.

Beispielsweise kann ein neuer Mieter, der noch keine Heizkostenabrechnung hat, beim Vermieter nachfragen, welche Art von Heizung installiert ist. Alternativ kann auch eine Untersuchung des Kellers helfen. Ein Gaszähler, ein Öltank oder ein Pelletslager könnten beispielsweise Aufschluss darüber geben, wie Ihre Wohnung beheizt wird, sagt Brandis.

Wann kommen die Mehrkosten beim Verbraucher an?

Das kommt darauf an. Zum einen kommt es darauf an, ob Sie Hausbesitzer oder Mieter sind. Denn Mehrkosten werden zunächst demjenigen in Rechnung gestellt, der den Vertrag mit dem Anbieter abschließt. Bei Mehrfamilien-Zentralheizungen direkt beim Vermieter, Hauseigentümer und Verbraucher. Bei Mietwohnungen können höhere Kosten nur dann anfallen, wenn Nebenkosten im Rahmen der Zuzahlung beglichen werden.

Aber es hängt auch von der Art des Vertrages ab, den Sie mit dem Lieferanten haben. Wenn Sie eine Grundversorgung haben oder einen Vertrag ohne Preisgarantie abgeschlossen haben, erhöhen wir den Gaspreis für die Dauer von sechs Wochen, unabhängig davon, ob es sich um eine allgemeine Erhöhung der Gaspreise oder um Zuschläge handelt .

Betroffenen, die von ihren Lieferanten noch nicht über Preisanpassungen informiert wurden, wurde bereits zum 1. November mit Preiserhöhungen gedroht. Brandis geht davon aus, dass die meisten Eigentumswohnungen an die Grundversorgung angeschlossen sind.

Bei befristeten Verträgen mit Preisgarantien (meist bis zu zwei Jahren) sind Preiserhöhungen auch bei gültigen Preisanpassungsklauseln nicht ohne Weiteres möglich. Zuordnungen sind hier jedoch die Ausnahme. Ein befristeter Vertrag könne auch direkt an den Verbraucher weitergegeben werden, sagt Verbraucherschützer Brandis.

Sollten Mieter Geld für das nächste Jahr sparen? Ich schlage vor, jetzt etwas Geld zu sparen, damit Sie es lösen können. Mieter können aber auch in diesem Jahr freiwillig erhöhte Vorauszahlungen mit Vermietern vereinbaren, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Können Sie die anfallenden Kosten berechnen?

Das ist für Hausbesitzer meist einfacher. Wenn Sie den aktuellen Gaspreis kennen, können Sie anhand Ihres Zählers oder der Vorjahresabrechnung Ihren ungefähren Verbrauch abschätzen.

Anwohner sind im Zweifel hart. Vermieter sind verpflichtet, den Jahresverbrauch anzugeben, Preiserhöhungen müssen Vermietern nicht mitgeteilt werden. Allerdings haben Mieter laut Martin Brandis das Recht, ihre Gasrechnungsbelege einzusehen. Mit geschultem Auge ließen sich dort Benzinpreise ablesen.