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SUV-Fahrern drohen Bußgelder beim Fahren auf der Autobahn - viele sind ahnungslos

Von: Franziska Vystrcil

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Ein Mercedes-Benz GL 350 fährt über eine Landstraße
Große SUVs wie etwa der Mercedes-Benz GL 350 sind beliebte Autos. © Daimler AG

Längst fahren große SUVs nicht nur mehr auf amerikanischen Straßen. Auch in Deutschland sind die Geländelimousinen beliebt. Doch SUV-Fahrern droht ein Bußgeld auf Autobahnen. 

Stuttgart - Entweder man liebt sie, oder man hasst sie: SUVs rufen oft gespaltene Meinungen hervor. Doch es ist ein klarer Trend hin zu den großen Wagen zu erkennen. Immer mehr der Geländelimousinen werden jedes Jahr in Deutschland zugelassen. Auch in der Landeshauptstadt Stuttgart* sieht man die SUVs vermehrt durch die Straßen rollen. Doch nicht jedes Modell kommt gut an. Zum Beispiel zog Daimler einen Flop-SUV noch vor dessen Start zurück (BW24* berichtete). Der elektrische SUV EQC wurde zum Ladenhüter.

Doch egal von welcher Automarke der SUV letzten Endes stammt - Besitzer sollten sich in Acht nehmen, denn ihnen droht ein Bußgeld auf deutschen Autobahnen. Doch nicht nur ihnen: Auch Tesla-Fahrer sind von den Strafen betroffen.

Es werden immer mehr auf den Straßen: Wie Auto Motor Sport berichtet, wurden im Juni 2021 97.236 SUV und Geländewagen in Deutschland zugelassen - von insgesamt 274.152 Pkw-Neuzulassungen. Das macht einen Marktanteil von 35 Prozent aus. Mercedes-Benz sprang auf diesen Trend auf und erfand eine völlig neue Autoklasse: ein Mix aus SUV und Limousine*. Doch wohl kaum ein SUV-Fahrer weiß, dass ihm mit seinem Stadtgeländewägen ein Bußgeld auf deutschen Autobahnen droht: Die blüht, wenn das Fahrzeug zu breit ist. Denn ist das der Fall, sind einige Fahrspuren für die Autos tabu, schreibt focus.de.

Besonders an Autobahnbaustellen ist die Fahrzeugbreite wichtig. Durch die Bauarbeiten ist die Fahrbahn verengt. Betroffen ist dabei meist die linke Fahrspur, deren Breite auf zwei Meter begrenzt wird. Ist das Fahrzeug zu breit, also breiter als zwei Meter, darf mit ihm die linke Spur nicht benutzt werden. Wichtig: Hierbei kommt es nicht auf die Fahrzeugbreite aus dem Fahrzeugschein an, sondern auf die Breite gemessen vom linken bis zum rechten Außenspiegel.

Das Maß findet man oftmals in der Gebrauchsanleitung. Ist dort keines hinterlegt, heißt es selbst nachmessen. Wichtig dabei: Nicht nur die Spiegel messen und zur Fahrzeugbreite dazuzählen. Denn in manchen Fällen ist diese Stelle nicht die breiteste am Fahrzeug. Oftmals findet man aber auch auf den Internetseiten der Fahrzeughersteller Angaben dazu.

Nicht nur Geländewägen sind häufig zu breit für verengte Fahrbahnen. Auch einige Limousinen von Tesla dürfen wegen ihrer enormen Breite in Baustellen nur auf der rechten Spur fahren. Wer mit einem solchen zu breiten Fahrzeug eine Fahrspur in Baustellen benutzt, die nur für bis zu zwei Meter breite Autos gedacht ist, dem droht ein Bußgeld. 20 Euro können dabei fällig werden.

Klingt erst mal nicht viel, doch im Falle eines Unfalls kann es richtig teuer werden: Die Kasko-Versicherung zahlt dann nämlich oft nur eingeschränkt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann zudem ebenfalls den Schadensersatz reduzieren, da der Fahrer des zu breiten Wagens eine Mitschuld trägt. Also: Vor der nächsten Autobahnfahrt lieber nochmal nachmessen. *BW24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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