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Teilmobilmachung kein Asylgrund: Finnland stoppt Einreise für russische Touristen

Teilmobilmachung kein Asylgrund Finnland stoppt Einreise für russische Touristen

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Finnischer Grenzschützer im Einsatz. Helsinki folgt der bereits im September beschlossenen Visa-Regelung von Polen, Litauen, Estland und Lettland.

(Foto: picture alliance/dpa/Lehtikuva)

Infolge der Teilmobilisierung sind Zehntausende Russen auf der Flucht. Um Durchreisen durch Finnland vorzubeugen, schließt das Land seine Grenze nun vollständig für russische Touristen. Die Ereignisse rund um die Lecks der Gas-Pipelines hätten die Entscheidung beschleunigt, erklärt Außenminister Haavisto.

Finnland lässt ab Freitag keine russischen Staatsbürger mit Touristen-Visa für den Schengen-Raum mehr einreisen. Ziel sei es, den derzeitigen "russischen Tourismus nach Finnland" und "Durchreisen durch Finnland" vollständig zu verhindern, sagte der finnische Außenminister Pekka Haavisto.

In den vergangenen Tagen war die Zahl der Einreisen aus Russland infolge der Teilmobilmachung wegen des Ukraine-Kriegs erheblich angestiegen. Die Entscheidung des russischen Präsidenten, Teile der wehrfähigen russischen Bevölkerung einzuberufen, habe sich "bedeutend" auf Finnlands Entscheidung ausgewirkt, erklärte Haavisto. Die "illegalen Referenden" zur Annexion russisch besetzter ukrainischer Gebiete und die mutmaßliche Sabotage an den Gas-Pipelines Nord Stream 1 und 2 in der Ostsee hätten "die Beunruhigung erhöht" und den Beschluss der Regierung beschleunigt.

Teilmobilisierung kein Grund für Asyl

Helsinki hatte seine Entscheidung zur Schließung der Grenzen für Russen mit Touristen-Visa bereits angekündigt, nachdem der russische Präsident Wladimir Putin die Teilmobilmachung am 21. September verkündet hatte. Ausnahmen gelten für Einreisen aus humanitären Gründen. Zudem dürfen Russen weiterhin nach Finnland einreisen, um dort ihre Familie zu treffen, zu arbeiten oder zu studieren.

Innenministerin Krista Mikkonen sagte aber, die Teilmobilmachung alleine stelle keinen Asylgrund für russische Staaatsbürger dar - es sei denn, es könne etwa belegt werden, dass der Betroffene gezwungen werden könnte, Kriegsverbrechen zu begehen, oder dass er in Russland einer unverhältnismäßigen Bestrafung ausgesetzt wäre. Entsprechende Einzelfallentscheidungen müssten aber von den zuständigen Behörden getroffen werden, sagte Mikkonen.

Finnland schließt sich damit der Anfang September von Polen und den drei baltischen Ländern Litauen, Estland und Lettland beschlossenen Visa-Regelung für Russen an. Somit gilt für alle fünf an Russland grenzenden EU-Staaten eine Einreisesperre für Russen mit Touristen-Visa für den Schengen-Raum. Zum Schengen-Raum gehören 22 EU-Länder sowie die Schweiz und drei weitere Staaten.