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„Erhöhung der THC-Obergrenze“: Tag des Verkehrsgerichts sagt, Strafen für Kiffer sind zu hart

"Erhöhung der THC-Grenzwerte" Verkehrsgericht sagt Kifferstrafen zu hart

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Die Auswirkungen von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit sind laut Experten nicht so einfach zu messen wie die von Alkohol.

(Foto: imago/Rupert Oberhäuser)

Die Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit sind messbar, werden aber von Experten bezweifelt hat mit der Bedeutung der derzeit sehr niedrigen Schwelle für den Cannabis-Wirkstoff THC zu tun. Jetzt haben Verkehrsgerichte die Sanktionen gegen Stalker am Steuer als unverhältnismäßig hart eingestuft.

Deutschlands Verkehrsgerichtstag hat dem Parlament empfohlen, die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr anzuheben. Der Goslarer Ausschuss kündigte an, die derzeit geltenden Grenzwerte „angemessen“ anzuheben. Eine konkrete Zahl wurde nicht genannt. Die aktuelle Grenze liegt bei 1 Nanogramm THC pro Milliliter Serum.

Grundsätzlich seien der Konsum von Alkohol und Cannabis bei der Teilnahme am Straßenverkehr voneinander zu trennen, erklärte das Verkehrsgericht, eine vergleichbare Grenze könne nicht festgelegt werden Die derzeitigen Grenzwerte für Cannabis sind so niedrig, dass zwar ein Konsum nachgewiesen werden kann, aber keine Rückschlüsse auf Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit gezogen werden können, was von der Kommission so kritisiert wurde, dass Betroffene „ungerechtfertigterweise“ sanktioniert würden wissenschaftliche Basis.

Erhöhungen der THC-Grenzwerte wurden in den letzten Tagen vor Verkehrsgerichten diskutiert. Die Empfehlungen der Kommission werden häufig bei der Ausarbeitung neuer Gesetze in der Politik berücksichtigt. In der Unionsvereinbarung hat die Ampelgewerkschaft dem kontrollierten Verkauf von Cannabis zugestimmt. Bisher gehen die Meinungen darüber auseinander, ob auch die TCH-Grenze für das Autofahren erhöht werden sollte.

Für E-Scooter sollte eine verschuldensunabhängige Haftung gelten

Darüber hinaus verhängen Verkehrsgerichte eine verschuldensunabhängige Haftung für E-Scooter und andere langsam fahrende Fahrzeuge 20 km/h, wird künftig häufiger zum Einsatz kommen. Zudem ist das Gefahrenpotential aufgrund des engen Durchgangsraums hoch. Gefährdungshaftung bezieht sich auf akzeptables, aber riskantes Verhalten. Dies bedeutet nicht, dass Sie für den Unfall verantwortlich sind.

Die Ausnahme der verschuldensunabhängigen Haftung ist nicht mehr gerechtfertigt. Gleiches gilt für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Baufahrzeuge und andere selbstfahrende Maschinen, die bis zu 20 Kilometer pro Stunde fahren können.

Auch die Kommission sprach sich dafür aus, das Radfahren sicherer zu machen. Dazu soll der Verkehrsraum für Fahrräder umgewidmet werden. Um unsicheres Verhalten zu verhindern, forderte das Verkehrsgericht die Aufsichtsbehörden und die Polizei auf, ihr Personal aufzustocken. Für Kinder und Jugendliche werden vermehrt Fahrsicherheitstrainings angeboten. Der Deal soll Käufer von E-Bikes zur Teilnahme an Schulungen motivieren. Um rechtlich als Fahrrad eingestuft zu werden, müssen auch Elektrofahrräder, Lastenräder und Beiwagen in Größe und Gewicht beschränkt sein.