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Todesfall: Bestattung: So können Sie vorsorgen

Die eigene Bestattung zu planen und zu finanzieren, heißt Verantwortung übernehmen. Denn wer nicht vorsorgt, nimmt seine Angehörigen in die Pflicht

Wer gesund ist und mitten im Leben steht, mag nicht an ihn denken: den Tod. Oftmals wird er erst dann zum Thema, wenn nahestehende Personen oder Familienmitglieder schwer erkranken oder versterben. Dabei ist es sinnvoll, sich möglichst früh Gedanken zu machen: Wie stelle ich mir meine Beerdigung vor? Habe ich hinsichtlich der Bestattungsart besondere Wünsche? Wie kann ich für den Todesfall finanziell vorsorgen? Wer diese Gedanken verschiebt und nicht vorsorgt, verpflichtet seine Angehörigen. Denn nach dem deutschen Bestattungsgesetz sind Ehegatten oder Lebenspartner sowie Familienmitglieder – in der Reihenfolge: Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern – bestattungspflichtig.

Sofern diese nicht freiwillig tätig werden oder keine Angehörigen mehr am Leben sind, übernimmt das Ordnungsamt der Stadt oder Kommune, in der die Person verstorben ist. Der Verstorbene wird in diesem Falle eingeäschert und auf einem örtlichen Friedhof beigesetzt. Entlastet werden die bestattungspflichtigen Angehörigen damit aber nur bedingt: Zwar müssen sie weder Beerdigung noch Bestattung organisieren, sind aber dazu verpflichtet, die Kosten der „Bestattung von Amts wegen“ zu tragen, sofern der Verstorbene keinen oder nur einen geringen Nachlass hinterlassen hat. Das kann im Zweifel teuer werden.

Mit einem Testament vorsorgen

Eine Möglichkeit, für den Tod vorzusorgen, ist das Testament. Darin können Personen unter anderem festhalten, welche Bestattungsart sie wünschen. Möglichkeiten gibt es einige: Erd- oder Urnengrab, Friedhof oder Bestattungswald oder eine anonyme Seebestattung. Wichtig: Der Wille des Verfügenden gilt auch nach seinem Tod fort. Hat der Verstorbene im Testament den Wunsch einer anonymen Seebestattung geäußert, dürfen die Angehörigen keine Beerdigung mit großer Trauerfeier organisieren – andersherum ebenso nicht. Nur dann, wenn der Wunsch aus finanziellen oder anderen Gründen nicht umsetzbar ist, ist eine alternative Bestattungsart zulässig. 

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Vorsorgevertrag mit Bestatter

Wer die finanzielle Belastung und etwaige Konflikte unter Angehörigen verhindern will, sollte einen Bestatter aufsuchen und sich entsprechend beraten lassen. Hier können nicht nur die Wünsche der künftigen Bestattung inhaltlich, sondern auch finanziell geregelt werden – mit einem Vorsorgevertrag. Hinsichtlich der Kosten, die selbst für einfache Bestattungen im mittleren vierstelligen Bereich liegen, bieten Bestatter verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten an: Sterbegeldversicherungen, ein Vertrag mit einer Treuhandgesellschaft oder ein Sperrkonto. Bei letzterem eröffnet der Vorsorgende ein Sparkonto bei einer Bank mit Sperrvermerk. Im Todesfall darf das Bestattungshaus darauf zugreifen und mit dem Geld die Bestattung finanzieren.

Sterbegeldversicherung

Die Versicherungssummen von Sterbegeldversicherungen, die fast alle Lebensversicherungen anbieten, bewegen sich meist zwischen 4000 und 10.000 Euro. Damit lassen sich also auch teurere Bestattungen finanziell abdecken. Verbraucherschützer raten jedoch insbesondere Menschen, die bereits im Rentenalter oder kurz davor sind, von dieser Finanzierungsform ab. Denn die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt davon ab, wie hoch die Wahrscheinlichkeit des Sterbefalles ist. Da das Sterblichkeitsrisiko mit dem Alter steigt, zahlen ältere Versicherungsnehmer bei den Beiträgen ordentlich drauf – oft sogar mehr, als die Hinterbliebenen im Todesfall erhalten, wie die Verbraucherzentrale aufzeigt.

Sparkonto mit Sperrvermerk

Auch mit einem Sparbuch oder -konto kann für den Todesfall vorgesorgt und die Bestattung finanziert werden. Damit die angesparte Summe nicht für andere Ausgaben zweckentfremdet wird, sollte das Sparkonto mit einem Sperrvermerk, zweckgebunden für die Bestattung, versehen werden. Doch Vorsicht: Der Nachteil hier ist, dass das angesparte Vermögen trotz Sperrvermerk durch Dritte, etwa das Sozialamt, im Pflegefall genutzt werden kann.

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Ob Feuerbestattung oder ein Begräbnis im Wald – viele Deutsche haben eine konkrete Vorstellung von ihrer eigenen Bestattung. Wer die Last von den Schultern seiner Angehörigen nehmen möchte, kann frühzeitig Vorsorge treffen

Vertrag mit Treuhandgesellschaft

Vorsorgende, die im Voraus die gesamten Bestattungskosten bezahlen wollen, sollten den Betrag niemals direkt an den Bestatter überweisen. Im Falle einer Insolvenz des Bestattungshauses wäre das Geld verloren. Die bessere Lösung: Die Summe bis zum Tod von einer Treuhandgesellschaft verwalten lassen. Das Bestattungshaus erhält das Geld erst dann, wenn auch die Sterbeurkunde vorliegt, und kann die Bestattung dann entsprechend dem Vorsorgevertrag durchführen. Ein weiterer Vorteil des Treuhandkontos: Der Vorsorgebetrag ist hier geschützt, das heißt, er kann nicht von Dritten gepfändet oder im Pflegefall mit Heimunterbringung geltend gemacht werden.

Augen auf bei der Wahl des Bestatters

Bestatter sollten nicht nur auf die Wünsche ihrer Kunden eingehen und Aufklärungsarbeit leisten, sondern auch eine transparente und detaillierte Kostenaufstellung erstellen. Darüber hinaus wird ein verlässlicher und seriöser Bestatter seine Kunden niemals vor Ort zur Unterschrift drängen. Vorsorgende sollten sich den Vorsorgevertrag in Kopie aushändigen lassen und zuhause erneut Punkt für Punkt durchgehen – vor allem das Kleingedruckte. Gerade hier finden sich häufiger Überraschungen: etwa hohe Kosten im Falle einer Kündigung. Sofern eine Einigung nicht möglich ist, sollten Vorsorgende den Vertrag nicht unterzeichnen und den Bestatter wechseln.

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