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Ungeimpfte Köchin im Seniorenheim entlassen - Unbezahlte Suspendierung war rechtswidrig

Dresden – Die Corona-Impfpflicht für Angestellte in Heimen und Krankenhäusern gehörte wohl zu einem der am meisten kontrovers diskutierten Beschlüsse der Corona-Politik. Jetzt stellte ein Gericht klar: Ungeimpfte Mitarbeiter hätten nicht einfach ohne Lohn suspendiert werden dürfen!

In Dresden hat die Mitarbeiterin (60) eines Seniorenheimes gegen ihre unbezahlte Freistellung aufgrund ihrer fehlenden Corona-Impfung geklagt und Recht bekommen.

Die Köchin legte ihrem Arbeitgeber im Frühjahr 2022 keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vor und wurde deshalb suspendiert. Bis Jahresende bekam die Frau KEINEN Lohn ausgezahlt!

Am 11. Januar urteilte das Arbeitsgericht in Dresden: „Der Beklagte war nicht berechtigt, die Klägerin von ihrer vertraglichen Leistungspflicht zu suspendieren“.

Deutschlandweit demonstrierten Angestellte von Krankenhäusern und Pflegeheimen – wie hier in Düsseldorf – gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht (Archivbild)

Foto: Geisler-Fotopress

Jetzt ist klar: Es war falsch, die Frau unbezahlt freizustellen! Die Richter verdonnerten daher den Arbeitgeber dazu, der Köchin ihren Lohn nachzuzahlen. Die Rede ist von mehr als 18 000 Euro brutto (abzüglich Arbeitslosengeld).

Zudem steht der Frau eine Entschädigung von 2500 Euro zu. Carsten Ullrich, Anwalt der Köchin, spricht von einem „ersten wegweisenden Urteil“.

Seit dem 1. Januar arbeitet die Frau bereits wieder regulär in dem Pflegeheim in der Sächsischen Schweiz. Die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen gegen das Corona-Virus ist Ende 2022 ausgelaufen.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Noch bis Ende Februar kann Einspruch eingelegt werden. (lm/dpa)