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Urteil: Falscher Corona-Genesenennachweis rechtfertigt Kündigung

Die Vorlage eines gefälschten Corona-Genesenennachweises statt eines aktuellen Tests oder Impfnachweises rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das entschied das Berliner Arbeitsgericht und wies damit die Klage eines Justizbeschäftigten gegen seine Kündigung ab, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Im Infektionsschutzgesetz war festgelegt, dass entsprechende Nachweise erforderlich waren. Der Mann arbeitete bei einem Gericht und legte einen gefälschten Nachweis vor. Er erhielt so Zutritt ohne aktuellen Test oder Impfnachweis. Nachdem die Fälschung entdeckt wurde, kündigte das Land Berlin ihm fristlos.