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Urteil im Prozess um totgerastets Kind - 5000 Euro Strafe, drei Monate Fahrverbot

Waiblingen (Baden-Württemberg) – Musste der kleine Rageb A. (7) sterben, weil ein Fahranfänger am Handy spielte und ihn deshalb totraste?

Der junge Autofahrer heißt Martin B. (20) und saß jetzt wegen fahrlässiger Tötung auf der Anklagebank im Amtsgericht Waiblingen. Ragebs Vater Ahmad A. (52) weinte, als das ganze Drama um sein totes Kind wieder aufgerollt wurde.

Martin B. (20) verließ mit Corona-Maske und Kapuzen-Jacke das Gericht

Foto: Privat

Rückblick: Rageb wollte im August 2021 gegen 16.42 Uhr mit seinem Fahrrad einen Zebrastreifen in Backnang überqueren. In diesem Moment kam der damals 19-jährige Martin B. mit seinem Audi Q2 angefahren. Ein Zeuge berichtet, dass ihm kurz vor dem Zebrastreifen die Vorfahrt genommen wurde. Dann erwischte Martin B. den kleinen Rageb und überrollte ihn.

Der Junge erlitt ein massives Schädel-Hirn-Trauma! Er spuckte Blut, starb um 18.08 Uhr im Klinikum Winnenden.

Martin B. saß im Gerichtssaal dem trauernden Vater direkt gegenüber. Die Hände von Ahmad A. (52) umklammerten ein Taschentuch, mit der er die vielen Tränen aus seinem Gesicht wischte.

Ein Indiz gegen Martin B. wiegt schwer: Eine Auswertung seines Handys hatte ergeben, dass darauf laut Polizei „vor, während oder nach dem Unfall“ eine App für Live-Videos geöffnet wurde. Übersah er das Kind auf dem Zebrastreifen, weil er auf sein Mobiltelefon starrte?

Unklar, ob und wie sich Martin B. dazu geäußert hat. Die Öffentlichkeit wurde für große Teile des Prozesses ausgeschlossen.

Ragebs Eltern Ahmad A.und Alia

Foto: Andreas Rosar

Urteil: Martin B. wurde wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Er muss Ragebs Vater 5000 Euro zahlen, seinen Führerschein für drei Monate abgeben und ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Keine Haftstrafe für den Tod des kleinen Rageb.