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Urteil des einzigen Anspruchs: Was passiert mit einer Ehewohnung im Jahr der Trennung?

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Im Falle einer Scheidung wird die Entscheidung darüber, wer in einer allgemeinen Siedlung bleiben darf, oft von der Familie getroffen. Gericht.

(Foto: imago / allOver-MEV)

In der Trennungsphase bis zur Scheidung ist es oft das Original Es wird einen kleinen Krieg mit geben. - Ein Partner, der im Haus des Paares verbunden ist. Allerdings wird der Wohnort nur verlegt, wenn es schwierig ist.

Es sind besondere Umstände erforderlich, um die Wohnung eines Paares einem von zwei Partnern in einem Jahr der Trennung zuzuweisen. Sie müssen die für die Phase der Auflösung der Ehe typischen Unannehmlichkeiten überwinden. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist auf die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg.

Anwesenheit muss eine unerträgliche Belastung sein

In diesem speziellen Fall trennte sich das Paar auf Betreiben einer Frau, nachdem der Mann eine Affäre hatte. Beide lebten weiterhin im Haus eines Paares, das einer Frau gehörte. Der Versöhnungsversuch scheiterte und die Frau bat ihren Mann umzuziehen.

Aber der Mann wollte an der Ehe festhalten und in der Wohnung bleiben. Vor Gericht verlangte die Frau, dass ihr für die Dauer ihrer Trennung eine Wohnung zugewiesen wird.

Das Gericht entschied, dass eine solche Zuweisung im Trennungsjahr nicht mehr erforderlich sei. Die Zuteilung von Wohnungen „zur Vermeidung unzumutbarer Schwierigkeiten“ erfordert besondere Umstände. Diese müssen einerseits die Interessen anderer Ehegatten berücksichtigen, andererseits muss ihre Anwesenheit zu Hause eine unzumutbare Belastung für den Partner darstellen.

Es besteht kein Anspruch auf Privatsphäre für die gesamte Wohnung

Dies ist hier nicht der Fall. Das Gericht hielt es für nicht unzumutbar, dass Frauen in der Wohnung getrennt leben. Vielmehr geht es meist um die Unannehmlichkeiten und kleineren Hindernisse, die mit dem Zusammenleben während der Trennungszeit verbunden sind.

Während der Trennungszeit haben Frauen nicht das Recht, die Privatsphäre der gesamten Wohnung zu schützen oder zu wissen, wann der Ehemann anwesend ist. Es wäre mit dem Charakter eines gemeinsamen Paares als Heimat unvereinbar. Während der Trennungszeit bis zum Ende des Trennungsjahres dürfen Sie keine Bedingungen schaffen oder fördern, die die verbleibenden Möglichkeiten der Versöhnung unnötig beeinträchtigen.