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Urteil zu Trennungs-Hunden: Ex-Partner müssen gemeinsames Haustier teilen

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Was passiert mit dem Hund nach einer Trennung?

(Foto: picture alliance / Westend61)

Ein Paar schafft sich einen Hund an. Kurze Zeit später folgt die Trennung. Was aber passiert mit dem Hund? Normalerweise würde eine Person das Tier übernehmen. Doch nach einem Urteil des Landgerichts Frankenthal haben beide Partner ein Recht auf Umgang mit dem Vierbeiner.

Nach der Trennung eines Paars kann auch für den gemeinsamen Hund eine Art Umgangsrecht gelten. Das entschied das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal in einem veröffentlichten Urteil.

Im vorliegenden Fall hatten sich ein Mann aus dem Landkreis Bad Dürkheim und sein ehemaliger Lebensgefährte während ihrer Beziehung einen Labradorrüden angeschafft. Nach der Trennung blieb der Hund bei einem der beiden Ex-Partner. Der andere wollte sich auch gern um das Tier kümmern und verlangte von seinem früheren Lebensgefährten einen regelmäßigen zweiwöchigen Umgang mit dem Hund. Dies wurde ihm mit der Begründung verweigert, es sei für den Hund als Rudeltier besser, wenn er ausschließlich bei einer Hauptbezugsperson bliebe.

Dies sah die Kammer anders. Auch wenn es sich um ein Tier handle, sei der Fall nach dem Recht des gemeinschaftlichen Eigentums zu entscheiden. Denn der Hund sei während der Partnerschaft gemeinsam angeschafft worden. Beiden früheren Besitzern stehe auch nach dem Ende der Partnerschaft eine Teilhabe am gemeinsamen Eigentum zu.

Das Gericht verurteilte den Ex-Partner, in eine sogenannte Verwaltungs- und Benutzungsregelung für den gemeinsam erworbenen Hund einzuwilligen. Die Richter sahen in dem Wechselmodell, bei dem sich die Miteigentümer jeweils zwei Wochen um den Hund kümmern, auch keine Gefährdung des Tierwohls. Das Landgericht bestätigte damit weitgehend eine Entscheidung der Vorinstanz. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, cls/AFP

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