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Verfassungsgerichtshof hält Wahlwiederholung in Berlin für erforderlich

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für erforderlich. Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch zum Auftakt der mündlichen Verhandlung. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es eine Vielzahl von Wahlfehlern gegeben.

Diese seien nach einer vorläufigen Einschätzung mandatsrelevant gewesen – sie hatten nach Einschätzung des Gerichts also Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate. Nur durch eine komplette Wahlwiederholung könne ein verfassungskonformer Zustand herbeigeführt werden.

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Das oberste Berliner Gericht überprüft gut ein Jahr nach der von Pannen überschatteten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus deren Gültigkeit. Die mündliche Verhandlung am heutigen Mittwoch gilt als wichtiger Schritt bei der politischen und juristischen Aufarbeitung der Versäumnisse am 26. September 2021. Eine Entscheidung noch am Mittwoch wird nicht erwartet, ist aber theoretisch möglich. Laut Gesetz haben die Richterinnen und Richter nach der Verhandlung drei Monate Zeit für ein Urteil.

Knapp die Hälfte der Wahllokale nach 18 Uhr noch offen

In Berlin waren im September der Bundestag, das Berliner Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen gewählt worden. Dazu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Dabei hatte es in der Hauptstadt zahlreiche Pannen gegeben – etwa fehlende Stimmzettel, stundenlange Warteschlangen oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale. Dem Gericht zufolge waren 1066 von 2256 Wahllokalen zur Abgeordnetenhauswahl nach 18 Uhr noch geöffnet, insgesamt 350 Stunden. Wegen fehlender Stimmzettel blieben Wahllokale insgesamt über 83 Stunden geschlossen.

Insgesamt liegen dem Gericht 35 Einsprüche gegen die Wertung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksparlamenten vor, über vier davon soll zunächst verhandelt werden. Dabei ging es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei. Alle Verfahrensbeteiligten konnten dazu Stellung nehmen.

Auch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl gab es zahlreiche Einsprüche. Für deren Prüfung ist jedoch der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags zuständig. Dieser erarbeitet eine Beschlussempfehlung, über die das Parlament im Oktober entscheiden soll.