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Vergewaltigungsprozess in Schweinfurt: Insgesamt neun Jahre Haft für Angeklagten

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Im Prozess um die Vergewaltigung einer jungen Frau aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld im März 2018 ist das Urteil gefallen: Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt verurteilte den 33 Jahre alten Angeklagten an diesem Donnerstag wegen Vergewaltigung zu einer Gesamtstrafe von neun Jahren. Der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung bleibt erhalten. Im Sommer 2021 war der Mann vom Würzburger Landgericht bereits zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Das Gericht in Schweinfurt blieb mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren gefordert hatten. Die Einzelstrafe für das angeklagte Delikt beträgt zwei Jahre und sechs Monate. Da der Fall dem Gericht zufolge in Tateinheit mit einer Serie von Vergewaltigungen in Würzburg im gleichen Zeitraum 2018 zu sehen ist, wurde die neue Gesamtstrafe gebildet.

Der Angeklagte, der in Straubing in Haft ist, wurde mit Handschellen im Gericht in Schweinfurt vorgeführt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft den Verzicht auf Rechtsmittel erklärten.

Nebenklagevertreter begrüßt Urteil und Strafmaß

Nebenklagevertreter Jürgen Scholl aus Schweinfurt, der das Opfer vertrat, zeigte sich nach dem Urteil "zufrieden", seine Mandantin könne "ihren Frieden damit machen". Dass erst viereinhalb Jahre nach der Tat ein Urteil gefällt wurde, hat mit "prozessualen Schwierigkeiten" zu tun, wie die Vorsitzende Richterin Claudia Guba erläuterte. Dafür trage weder der Angeklagte, noch das Opfer, das die Tat noch in der Nacht der Vergewaltigung in ihrem Elternhaus sofort angezeigt hatte, die Verantwortung.

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Ursprünglich, 2019, gab es zunächst 2019 nur eine Anklage wegen Körperverletzung, dieses Verfahren wurde vor dem Amtsgericht aber nie eröffnet. Nebenklageanwalt Scholl hatte mehrmals Beschwerden  bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg sowie beim Oberlandesgericht Bamberg eingereicht.

Entschuldigung der Staatsanwaltschaft für langwieriges Verfahren

Schließlich nahm die Schweinfurter Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Vergewaltigung wieder auf und erhob deswegen Anklage. Teil des Würzburger Prozesses 2021 wurde das Verfahren aber nicht. Zu Beginn des Prozesses jetzt hatte sich Staatsanwalt Christian Spruß beim Opfer für die lange Verfahrensdauer entschuldigt: "Es gab eine Fehleinschätzung, die wollen wir korrigieren."

Die Schilderungen des Opfers seien "glaubhaft", betonte Richterin Guba. Der Angeklagte hatte anders als in seiner polizeilichen Vernehmung zu dem Fall 2018 nun vor Gericht die Vorwürfe voll umfänglich eingeräumt: "Es war klar, dass sie es nicht wollte." Das Geständnis des Angeklagten wurde zu seinen Gunsten berücksichtigt.

Aufrechterhalten wurde von der 1. Großen Strafkammer der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung, der auch schon beim Würzburger Urteil ausgesprochen worden war. Die Bemühungen des Angeklagten um einen Therapieplatz während seiner Haft erkannte das Gericht an.