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Verpackungen mit wenig Inhalt: Hier muss für viel Luft bezahlt werden

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Viel Luft nach oben bei den Vitamin-B12-Tabletten von KAL.

(Foto: VZHH)

Jüngst bekam ein Müsli von Lidl den Titel "Mogelpackung des Monats" verliehen, da die Verpackung nur zur Hälfte mit Ware gefüllt war. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg zeigt nun, dass die Luftnummer keine Ausnahme darstellt. Zwischen 50 und 95 Prozent liegt der geschätzte Luftanteil bei insgesamt 15 untersuchten Produkten.

Im Juli bekam das Bircher Müsli der Lidl-Eigenmarke Crownfield den Titel "Mogelpackung des Monats" von der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) verliehen, da die 400 Gramm Bircher Müsli nur ungefähr die Hälfte der Dose füllen. Der Rest ist pure Luft. Und das sind nach den Messungen der Verbraucherschützer rund 9 bis 10 Zentimeter der Dosenhöhe.

Dass dies kein Einzelfall ist, zeigt eine aktuelle Stichprobe der VZHH. Zwischen 50 und 95 Prozent liegt der geschätzte Luftanteil bei insgesamt 15 beispielhaft auf Basis von Verbraucherbeschwerden ausgewählten Produkten, die die Verbraucherschützer mithilfe von Röntgenaufnahmen haben durchleuchten lassen.

Demnach sind alle 15 überprüften Artikel sind höchstens zur Hälfte gefüllt, viele weisen sogar noch weniger Inhalt auf. Spitzenreiter im negativen Sinne ist eine Plastikdose mit Vitamin-B12-Tabletten von KAL, die nur etwa 5 Prozent der Packung ausfüllen; der Luftanteil liegt also bei 95 Prozent.

Bananen Luft.JPG
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Auch Bio ist nicht immer nachhaltig.

(Foto: VZHH )

Mit circa 65 Prozent Luft schneiden auch eine Backmischung für Bananenbrot von Baetter Baking, ein Mandelgebäck von Ricciarelli, eine Fertigmischung für einen Apfel-Nuss-Tassenkuchen von Lizza und die Knorr Schinken-Hörnli besonders schlecht ab. "Selbst Bio-Hersteller, deren Produkte eigentlich für mehr Nachhaltigkeit stehen, verschwenden durch Luftpackungen wertvolle Ressourcen und täuschen zugleich ihre Kundschaft", ärgert sich Armin Valet von der VZHH. 4 der 15 untersuchten Produkte tragen ein Bio-Siegel.

Rechtliche Schritte nur bei Irreführung

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Auch nicht besser.

(Foto: VZHH)

Rein rechtlich sind Luftpackungen laut VZHH kaum zu belangen. Das Eich- und Verpackungsrecht gibt Herstellern viel Freiraum bei der Gestaltung ihrer Produkte. Die VZHH geht dennoch regelmäßig gegen Anbieter vor, wenn es möglich ist. So hat sie zuletzt beispielsweise erfolgreich durchgesetzt, dass Unilever ein Waschmittel nicht mehr in einem überdimensionierten Karton und das bereits genannte Bircher Müsli nicht in einer halbleeren Dose verkaufen darf. Aktuell wurde eine Gewürzmischung der Marke Nicespice abgemahnt.

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Auch hier muss gesucht werden.

(Foto: VZHH )

Rechtliche Schritte können die Verbraucherschützer immer dann einleiten, wenn eine Irreführung in Bezug auf den Inhalt vorliegt. "Wollen wir überdimensionierte Müllpackungen per se ahnden, so sind uns die Hände gebunden. Deshalb muss der Gesetzgeber endlich bessere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Umwelt zu schützen", fordert Valet. Luftpackungen verschwenden Ressourcen und schädigen somit auch das Klima.

Wer sich beim Einkauf hinters Licht geführt fühlt, kann die Verbraucherzentrale Hamburg darüber informieren und den Fall unter vzhh.de/luftpackung-melden schildern.