Germany
This article was added by the user . TheWorldNews is not responsible for the content of the platform.

Voreilige Tesla-Tweets: Freispruch für Musk in Betrugsprozess

imago0201161362h.jpg

Die Finanzierung sei geklärt, schreibt Musk. Dabei haben die Investoren noch nicht fest zugesagt.

(Foto: IMAGO/NurPhoto)

Schon vor seiner Twitter-Übernahme ist Elon Musk für launige Tweets berüchtigt. Im August 2018 kündigt der Tesla-Chef auf der Plattform an, den Konzern von der Börse zu nehmen, die Finanzierung sei gesichert. Investoren, die auf fallende Tesla-Kurse gesetzt hatten, sind die Gelackmeierten. Sie wollen von Musk Geld - doch vor Gericht gehen sie leer aus.

Tesla-Aktionäre sind mit einer Sammelklage gegen Firmenchef Elon Musk wegen seiner Tweets aus dem Jahr 2018 gescheitert. Die Geschworenen kamen am nach nur rund zweistündigen Beratungen zu dem Schluss, dass die Klägerseite nicht nachweisen konnte, dass Musk für ihre Verluste auf dem Aktienmarkt verantwortlich gewesen sei.

In dem Verfahren ging es um zwei Tweets, in denen Musk im August 2018 angekündigt hatte, den Elektroauto-Hersteller für einen Preis von 420 Dollar pro Aktie von der Börse nehmen zu wollen. Speziell stehen seine Behauptungen im Mittelpunkt, die Finanzierung für einen solchen Deal sei gesichert und es gebe eine breite Zustimmung von Investoren dafür. Später stellte sich heraus, dass es keine schriftlichen Zusagen von Geldgebern gab - und viele wichtige Investoren wollten, dass Tesla an der Börse bleibt. Musk gab den Plan wenig später wieder auf. Die Tesla-Aktie stieg danach um bis zu elf Prozent, zwischenzeitlich wurde der Handel wegen der Tweets ausgesetzt.

Die klagenden Anleger warfen Musk vor, er habe mit seinen Behauptungen in dem Tweet in betrügerischer Absicht Schwankungen des Aktienkurses ausgelöst. Ziel sei es gewesen, mit der "künstlichen Manipulation" jenen Investoren zu schaden, die auf einen sinkenden Aktienkurs gewettet hätten. Deswegen hätten sie Geld verloren. Musks Anwalt sagte in dem Verfahren, der Tesla-Chef sei vielleicht in der Wortwahl nicht präzise genug gewesen, ihm sei aber mündlich genug Geld für den Deal zugesagt worden. Die gesamte Verhandlung war für die Öffentlichkeit über eine Tonübertragung zugänglich.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

THEMEN