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Vorgehen gegen "Insta-Cops": Polizist kriegt Ärger wegen Video mit Abou-Chaker

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Arafat Abou-Chaker ist eins der bekanntesten Gesichter der Berliner Clan-Szene.

(Foto: imago images/Olaf Wagner)

Für ein Tiktok-Video interviewt ein Berliner Polizist den Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker, dabei duzt er seinen Gesprächspartner. Der Livestream bekommt nun ein juristisches Nachspiel: Ein Gericht verbietet dem Beamten, als Polizist in sozialen Medien aufzutreten. Die Gewerkschaft der Polizei lobt das Urteil.

Ein Berliner Kommissar darf nach einem Interview mit dem Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker vorerst nicht mehr als Polizist bei verschiedenen sozialen Medien auftreten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden und damit ein Verbot der Polizei bestätigt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die Behörde hatte dem Hauptkommissar seine Aktivitäten bei Tiktok untersagt, nachdem er dort per Livestream ein Interview mit Arafat Abou-Chaker, einer der Führungsfiguren des palästinensischstämmigen Berliner Clans, geführt und diesen dabei geduzt hatte. Im Juni 2022 untersagte die Behörde ihm sämtliche Social-Media-Auftritte mit Polizeibezug und forderte ihn auf, seine Beiträge und den Profilnamen zu löschen. Dagegen wehrte sich der Polizist vor Gericht - zunächst erfolglos.

Gericht sieht "Näheverhältnis zum Clan-Milieu"

Nach Ansicht der Richter hat der Polizist bei dieser Art der Nebentätigkeit seine dienstlichen Pflichten verletzt. Das Interview mit dem Angehörigen eines Berliner Clans offenbare "ein nicht zu akzeptierendes Näheverhältnis zum Clan-Milieu", so die zuständige 36. Kammer. Dies begründe Zweifel daran, ob der Beamte sein Amt künftig pflichtgemäß und unparteiisch ausüben werde. Als Polizeibeamter unterliege er besonderen Treuepflichten gegenüber seinem Dienstherrn, denen private Kontakte in diese Szene widersprächen.

Gegen die Entscheidung ist nach Gerichtsangaben bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden. Von der Polizei lagen bisher keine Angaben dazu vor, ob gegen den Beamten auch disziplinarische Schritte eingeleitet wurden.

Nach Angaben der Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) gibt es disziplinarrechtliche Maßnahmen. Die Entscheidung des Gerichts sei richtungsweisend, wenn es um die private Präsenz von Polizisten bei sozialen Medien gehe, erklärte GdP-Sprecher Benjamin Jendro. "Es ist gut, dass Berlins Polizei die Gefahren mittlerweile erkannt hat und an verbindlichen und transparenten Regeln und Tipps arbeitet." Die Thematik "Insta-Cops" sei lange vernachlässigt worden.