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Votum zur Wiederholungswahl: Kippt Karlsruhe den Wahltermin in Berlin?

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Für Berlins Regierende Bürgermeisterin Giffey endet die Amtszeit derzeitigen Umfragen zufolge mit der Wahl.

(Foto: picture alliance / Jörg Carstensen)

Berlin will in knapp drei Wochen ein neues Landesparlament wählen. Es ist die Wiederholung der Pannenwahl 2021. Doch noch steht der Termin nicht. Mehrere Kläger hatten gegen die Neuansetzung des Urnengangs geklagt. Eine erste Entscheidung soll morgen fallen.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht morgen Vormittag seine dringend erwartete Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl am 12. Februar. Das teilt das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Vom Ausgang hängt ab, ob die Wahl wie geplant in knapp zwei Wochen komplett wiederholt werden kann - oder der Termin schlimmstenfalls wieder abgesagt und verschoben werden muss. Der Beschluss des Zweiten Senats wird um 9.30 Uhr schriftlich veröffentlicht.

Wegen der vielen Pannen - Stimmzettel fehlten, Wahllokale wurden vorübergehend geschlossen oder blieben länger geöffnet, vor vielen bildeten sich lange Schlangen - hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen sind ein zweites Mal zu wählen. Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht.

Die angekündigte Entscheidung betrifft das prominenteste der anhängigen Verfahren mit 43 Beschwerdeführern - und dort allem Anschein nach erst einmal nur den Eilantrag. Denn kurz vor der Veröffentlichung der Entscheidung bekamen alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses Gelegenheit, bis zum 2. März zum Antrag in der Hauptsache Stellung zu nehmen. Mit dem Eilantrag wollen die Klägerinnen und Kläger erreichen, dass die Wiederholungswahl so lange nicht stattfinden darf, bis Karlsruhe abschließend im Hauptverfahren entschieden hat.

Auch die Bundestagswahl, die gleichzeitig stattfand, soll in Berlin zum Teil wiederholt werden. Das beschloss der Bundestag. Es gibt dafür aber noch keinen Termin, auch gegen den Bundestagsbeschluss wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht am Dienstag aber noch nicht.