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Wegen Tod eines Flüchtlings: Gericht verurteilt Ungarn zu 40.000 Euro Strafe

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Die Behörden hätten das Leben des Mannes nicht ausreichend geschützt, lautet das Urteil des EGMR.

Gemeinsam mit seinem Bruder flieht ein Syrer 2016 über einen Fluss von Serbien nach Ungarn. Beim dem Versuch an Land zu kommen, reagieren Grenzschützer mit Gewalt. Der Bruder überlebt die Flucht nicht. Der Menschenrechtshof sieht die Schuld bei Ungarn - und verurteilt das Land.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Ungarn im Zusammenhang mit dem Tod eines Flüchtlings verurteilt. Ungarn müsse knapp 40.000 Euro Schadenersatz zahlen, lautete die Entscheidung der Richter in Straßburg. An den EGMR hatte sich ein Syrer gewandt, der 2016 zusammen mit seinem Bruder und anderen Flüchtlingen, darunter eine Familie mit drei Kindern, den Tisza-Fluss von Serbien nach Ungarn mit dem Boot überqueren wollte. Unterstützt wurden sie dabei von Schmugglern.

Der Kläger gab an, dass ungarische Grenzschützer sie zurück nach Serbien drängen wollten. Sie hätten Tränengas eingesetzt und Steine geschmissen, außerdem seien Polizeihunde auf den Flüchtling losgelassen worden, als er versucht habe, ans Ufer zu gehen. Sein Bruder sei beim Versuch, an das serbische Ufer zurückzuschwimmen, ertrunken. Ungarn bestritt diese Darstellung.

Der Mann machte eine Verletzung des Rechts auf Leben geltend und, dass die Behörden den Fall nicht angemessen untersucht hätten. Der Gerichtshof gab ihm in seinem Urteil nun teilweise recht. Die Behörden seien ihrer Verpflichtung, das Leben des Mannes hinreichend zu schützen, nicht ausreichend nachgekommen. Ungarn muss nun 34.000 Euro Schadenersatz zahlen und die angefallenen 5600 Euro an Verfahrenskosten übernehmen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und wurde auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 gegründet. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

Quelle: ntv.de, lno/dpa

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