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Vielleicht ein Novum beim Landgericht Hasfurt: Der Angeklagte will mehr zahlen, als der Richter vorschreibt

Bis Mittwoch hatte das Bezirksgericht anscheinend noch keinen Fall, in dem der Angeklagte eine höhere Geldstrafe als die Anordnung des Gerichts zahlen wollte. Bei einem 72-jährigen Kind aus Maintal wurde die Fahrerflucht eingeleitet. Als Auflage muss er der Caritas Haßberge 350 Euro zahlen. Offenbar reichte es dem Angeklagten nicht. Vor Gericht bot er an, dem Tierheim 500 Euro zu spenden. Doch Richter Christopher Lehmann war damit nicht einverstanden. „Das ist ein Strafverfahren, kein Wunschkonzert“, erklärte er dem liberalen Angeklagten. Zu seiner Verteidigung, dies war sein erstes Mal auf der Anklagebank. Sein Auszug aus dem Bundeszentralregister ist so weiß wie der Auszug aus seinem Führerscheinregister.

Fahranfänger Golf erlitt Lackschaden für 1.500 Euro

Bei der Fahrt zum Netto-Parkplatz in der Zeiler Straße in Hasfurt im vergangenen November, 18. November, kam es zu einer unerwünschten Begegnung. -Gealterter Fahranfänger. Laut Anklage berührte er in ihrem Auto den schwarzen Golf einer jungen Frau und beschädigte dabei den Lack für rund 1.500 Euro. Doch laut Anklage soll er gekündigt haben, statt aufzuhören.

Daraufhin erhielt er einen Strafbefehl gegen eine Gebühr von 25 pro Tag und legte dagegen Berufung ein. Bei einer Anhörung am Mittwoch drehte er vor Gericht den Spieß um. Eine junge Frau kam ihm entgegen. Er ging ganz nach rechts. Dabei kamen jedoch zwei Fahrzeuge in Kontakt. Er hörte ein schreckliches Geräusch und hörte auf, das 18-jährige Kind zu konfrontieren.

Angeklagter behauptet, "sie kam, stieß zusammen und ging"

Aber sie ist im "Druckmodus" und will Said bald verlassen. Er sprach scharf zu ihr und fragte: "Was war es?" Die Antwort hat er nicht erhalten. Stattdessen wurde der Teenager los. "Sie kam und ging in einen Zusammenstoß", kommentierte der Angeklagte das Verhalten des Verletzten und fügte hinzu, dass er Vollkasko versichert sei und es dumm sei, Fahrerflucht zu begehen.

Das Opfer ist jetzt 19 Jahre alt und hat geweint, als es vor Gericht aussagte. Sie war überwältigt und verängstigt von der „Welpenrede“ des Angeklagten und rief ihre Mutter an. Der Angeklagte machte sie für die Auseinandersetzung verantwortlich. Sie machte ein Foto und notierte das Nummernschild des Autos des Angeklagten.

Der Vorsitzende schlug vor, das Protokoll zurückzuziehen, und der Angeklagte kommentierte nachlässig mit den Worten: "Wenn es dich glücklich macht." Entgegen seinem Willen muss er das Geld an die Caritas überweisen.