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Zentrale Tarifgenehmigung: 49-Euro-Ticket nimmt technische Hürde

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Am komplizierten Tarifrecht sollte der Mai-Start des Deutschlandtickets nicht mehr scheitern.

(Foto: picture alliance/dpa)

Das deutschlandweite 49-Euro-Ticket soll zum 1. Mai starten. Um den Tarifdschungel im Nahverkehr der Bundesländer zu lichten, vereinfacht Verkehrsminister Wissing die Genehmigung. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern steht.

Der Bund will für einen Start des Deutschlandtickets am 1. Mai Verfahren zu Tarifgenehmigungen vereinfachen. Das soll zentral erfolgen, wie aus einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums hervorgeht. Das Ministerium will damit auf eine Forderung der Länder eingehen. Das Kabinett soll sich am Mittwoch mit dem Entwurf befassen.

Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz der Länder hatte gesagt, das Deutschlandticket, auch als 49-Euro-Monatsticket bekannt, müsste eigentlich in den Verkehrsverbünden von den Aufsichtsbehörden jeweils als neuer Tarif genehmigt werden. "Das wären Hunderte von Genehmigungen, so ist das geltende Recht", so der Grünen-Politiker. "Ich erwarte da vom Bund Flexibilität, dass man die gesetzliche Möglichkeit schafft, dass das Deutschlandticket einmal oder mindestens auf Länderebene genehmigt wird und dann überall gilt."

Laut Entwurf des Bundesverkehrsministeriums für eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes soll eine bis 31. Dezember 2023 befristete "Genehmigungsfiktion" ausgesprochen werden, um die kurzfristige und bundeseinheitliche Umsetzung des Deutschlandtickets zu gewährleisten. Für den Zeitraum ab 1. Januar 2024 hätten die Länder dies sicherzustellen.

Finanzierung von 2023 bis 2025 steht

Das bundesweit gültige Ticket für 49 Euro im Monat im Nahverkehr soll am 1. Mai eingeführt werden. Wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, stellt die Bundesregierung den Ländern für das Ticket 1,5 Milliarden Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzlich zur Verfügung. Da das Ticket später als zum 1. Januar 2023 eingeführt werde, verringere sich der für Fahrgeldeinnahmeverluste notwendige Ausgleichsbetrag anteilig.

Etwaige Mehrkosten, die den Unternehmen 2023 durch Mindereinnahmen entstehen, werden Bund und Länder je zur Hälfte tragen, wie es im Entwurf heißt. Die Bundesregierung fördere mit dem Ticket die dauerhafte Vereinfachung des Tarifsystems im Öffentlichen Personennahverkehr durch die Länder und setze einen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV sowie zur Energieeinsparung. Außerdem trage das Deutschlandticket zum Erreichen der Klimaziele des Bundes im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 bei und solle die Bürger finanziell entlasten.