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Zoe vergewaltigt und erwürgt: Verurteilter Mädchenmörder kommt frei

Er wurde wegen des Mordes an der 17-jährigen Zoe aus Ludwigshafen schuldig gesprochen - nun muss ein 19-jähriger Triebtäter aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Der Grund: Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, das Revisionsverfahren dauerte zu lange. Die Familie des Opfers ist schockiert.

Ein unter anderem wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilter 19-Jähriger kommt wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft frei. Der junge Mann befand sich seit März 2020 in Untersuchungshaft, wie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken mitteilte. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom August 2022 ist noch nicht rechtskräftig. Formal dauerte die Untersuchungshaft daher noch an.

Der inzwischen 19-Jährige hatte dem ersten Richterspruch zufolge am 12. März 2020 die 17-jährige Zoe aus Ludwigshafen an einem Weiher vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er nach Überzeugung der Richter drei weitere Mädchen sexuell. Die Familie des ermordeten Mädchens ist entsetzt über die Freilassung. "Der Typ ist eine Bestie", sagte die Schwester des Opfers, Vivian Z., bei ntv. "Er fühlt sich viel zu sicher. Und die Gefahr ist viel zu hoch, dass er sowas wieder macht."

Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankenthal gegen den damals 17-Jährigen hatte im September 2020 begonnen. Im August 2022 war der dann 19-Jährige wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Kindesmissbrauchs in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Frankenthal legten Revision ein.

In 22 Monaten nur 57 Verhandlungstage

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken gab nach Mitteilung von Donnerstag nun der Haftbeschwerde des Mannes recht, hob den Haftbefehl auf und ordnete die Freilassung des Angeklagten an. Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr vereinbar, hieß es zur Begründung. Die Verzögerungen seien nicht von ihm verschuldet und die Dauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig, so das Gericht.

In der mehr als 22 Monate dauernden Hauptverhandlung sei lediglich an 57 Tagen verhandelt worden. An 20 dieser Verhandlungstage hätten die Sitzungen weniger als zwei Stunden gedauert. Die dadurch eingetretene Verzögerung betrage insgesamt knapp sechs Monate.