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Erhöhte Zusatzbeiträge: Krankenkassen sind nicht zur Erhöhung verpflichtet

Wird sich Ihr Krankenversicherungstarif erhöhen? Das steht zwar noch in den Sternen, ist aber sehr wahrscheinlich. Wenn dies geschieht, besteht die Chance zur Veränderung, wie Stiftung Warentest erklärt.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2023 um 0,3 Prozentpunkte steigen wird. Für gesetzlich Versicherte kann dies bedeuten, dass auch ihre Zuzahlungen steigen. oder nicht?

Alisa Kostenow von Stiftung Warenttest erklärt uns, wie sich geplante Erhöhungen auf die Krankenkassenbeiträge auswirken könnten und welche Möglichkeiten Versicherte dabei haben.

Was bedeutet die geplante Erhöhung der durchschnittlichen Zusatzbeiträge für Verbraucher?

Alisa Kostenow: Lauterbach meint nicht, dass alle Krankenkassen ihre Beiträge gleichermaßen erhöhen sollen. Das ist etwa der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz. Diese wird jährlich von einem Kreis von Schätzern auf Basis der voraussichtlichen Ausgaben der gesetzlichen Krankenkasse und der voraussichtlichen Einnahmen aus dem von der Krankenkasse selbst gespeisten Krankenkassen ermittelt.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist in erster Linie eine Größe und wird bis zum 1. November bekannt gegeben, basierend auf Schätzungen des Gesundheitsministeriums. Eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes bedeutet nicht automatisch, dass alle Krankenkassen den Zusatzbeitragssatz erhöhen. Sie müssen dies nur tun, wenn sie finanziell nicht erfolgreich sind. Wenn es ihnen gut geht, dürfen sie die Rate überhaupt nicht erhöhen.

Was ich aber sagen kann: Die Krankenkassen könnten im nächsten Jahr ihre Zusatzbeiträge erhöhen. Wie viele Krankenkassen es gibt und in welcher Höhe sie sich beteiligen, ist an dieser Stelle allerdings noch reine Vermutung.

Was können Verbraucher tun, um mögliche zusätzliche Kosten zu vermeiden?

Erhöht die Krankenkasse den Beitragssatz, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn er 12 Monate kein Mitglied war. Steigt der Beitrag, kann der Versicherte bis zum Monatsende kündigen, in dem die Krankenkasse erstmals den höheren Beitrag geltend macht. Es gilt eine zweimonatige Wiederbenachrichtigungsfrist. Bis dahin müssen sie höhere Zusatzbeiträge zahlen. Sagen Sie der neuen Krankenkasse einfach, dass Sie wechseln möchten und die alte Krankenkasse kündigt Ihren Vertrag.

Bei einem monatlichen Einkommen von 3.000 Euro können Sie durch den Wechsel von einer teuren Krankenkasse zu einer günstigen Krankenkasse jährlich 160 Euro sparen. Prüfen Sie möglichst nicht nur den Beitragssatz, sondern auch die Zusatzleistungen der Krankenkasse. Wenn meine Krankenkasse zum Beispiel Impfungen für teure Reisen bezahlt oder Yogakurse und Osteopathie bezuschusst, ist das auch ein finanzieller Vorteil.

Übrigens, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Ihre Krankenkasse Sie auch bei einem Stellenwechsel nicht aufnimmt. Der Kassierer darf niemanden zurückweisen, auch wenn jemand alt oder krank ist.

Was raten Sie den Versicherten?

Bitte warten Sie ab. Wenn Sie mit den Leistungen und Leistungen Ihrer Krankenkasse zufrieden sind und einen angemessenen Beitrag zahlen, sollten Sie an dieser Stelle nichts unternehmen. Wenn Ihre eigene Krankenkasse eine Spendenerhöhung ankündigt, müssen Sie überlegen, wie zufrieden Sie mit Ihrer Mitgliedschaft sind.

Wer bereits Kassenleiden hat, kann über Veränderungen nachdenken. Aber natürlich kann auch die wechselnde Versicherung Ihre Beiträge erhöhen.