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Nach Ju-52-Absturz: Bund verbietet kommerzielle Flüge mit historischen Fliegern

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Vier Jahre dem Absturz einer Ju-52 hat der Bundesrat die Vorgaben für Flüge mit historischen Flugzeugen verschärft. Unter anderem sind künftig keine kommerziellen Flüge mehr zulässig. Ferner dürfen auch auf privaten Flügen höchstens neun Personen mitfliegen.

Neues Video zum Absturz der Ju-52 in Flims

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Neues Video zum Absturz der Ju-52 in Flims

quelle: screenshot blick.ch / screenshot: blick.ch

Vier Jahre dem Absturz einer Ju-52 hat der Bundesrat die Vorgaben für Flüge mit historischen Flugzeugen verschärft. Unter anderem sind künftig keine kommerziellen Flüge mehr zulässig. Ferner dürfen auch auf privaten Flügen höchstens neun Personen mitfliegen.

Von diesen neun dürfen nicht mehr als sechs Passagiere sein. Dies hat der Bundesrat gestützt auf eine Analyse des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) beschlossen, wie er am Mittwoch mitteilte. Dazu hat er die Luftfahrtverordnung angepasst. Er will damit den Risiken besser Rechnung tragen, die mit Flügen mit historischen Flugzeugen einhergehen.

Mit den neuen Vorgaben würden Passagierflüge auf ein Mass begrenzt, welche in der allgemeinen, nicht gewerbsmässigen Leichtaviatik üblich seien, heisst es in der Mitteilung.

Die Ermittler erklären, wie es zur Ju-52-Katastrophe kam

Video: watson

Beim Absturz einer historischen Junkers Ju-52 waren am 4. August 2018 zwanzig Personen ums Leben gekommen - zwei Piloten, eine Flugbegleiterin und 17 Passagiere.

Die neuen Vorgaben für historische Flugzeuge treten am 1. Oktober 2022 in Kraft. (aeg/sda)