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Trockenheit und Waldbrandgefahr: In Biel und dem Berner Jura gilt ab sofort generelles Feuerverbot

Trockenheit und WaldbrandgefahrIn Biel und dem Berner Jura gilt ab sofort generelles Feuerverbot

Kein Feuer mehr im Freien, auch nicht auf Privatgrundstücken: Dies gilt in den Verwaltungskreisen Biel und Berner Jura bis auf Weiteres.

Zwei Schilder auf einem Grillplatz weisen darauf hin, dass wegen Waldbrandgefahr kein Feuer entfacht werden darf.

Zwei Schilder auf einem Grillplatz weisen darauf hin, dass wegen Waldbrandgefahr kein Feuer entfacht werden darf.

Foto: Adrian Reusser (Keystone)

In den Verwaltungskreisen Biel und Berner Jura darf man ab sofort im Freien kein Feuer mehr entfachen. Das gilt beispielsweise auch für ein Grillfeuer auf einem privaten Grundstück. Grund dafür ist die sich weiter verschärfende Trockenheit und die grosse Waldbrandgefahr.

Verhängt haben das generelle Feuerverbot die Regierungsstatthalterinnen der beiden Verwaltungskreise, wie die Kantonsverwaltung am Donnerstag mitteilten. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Die Statthalterinnen und Statthalter der weiteren bernischen Verwaltungskreise halten vorerst am seit 19. Juli geltenden Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe fest. Waldesnähe meint eine Zone bis zu 50 Meter Abstand vom Waldrand. Ausserhalb der Verbotszone ist Feuer entfachen mit grösster Vorsicht erlaubt.

Zum Verwaltungskreis Biel gehören ausser der Stadt Biel sechs Agglomerationsgemeinden.

SDA/mb

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