Austria
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Baby tot geschüttelt: Mord-Anklage gegen Eltern

Der schreckliche Tod von Elias hat vor knapp fünf Monaten das Land erschüttert. Jetzt steht fest: Mutter und Vater des Buben müssen sich wegen des Verdacht des Mordes den Geschworenen stellen. Der Anklage nach soll die Frau ihr schreiendes Kind am 21. Oktober aus dem Gitterbett gehoben und es sieben- bis zehnmal heftig geschüttelt haben.

Danach soll sie ihrem Sohn noch eine Ohrfeige gegeben haben. Der Vater soll dies aus nächster Nähe vom Bett aus beobachtet haben. Nach dem Schütteln soll er zu seiner Freundin gesagt haben: „Es ist jetzt genug“. Danach sollen die beiden weitergeschlafen haben. Gegen Mittag habe der Vater den Tod des Kindes bemerkt und die Rettungskräfte alarmiert. 

Baby wurde offenbar schon mehrfach geschüttelt
Mord ist jedoch nicht der einzige Vorwurf: Laut der Staatsanwaltschaft soll das Baby bereits vor dem Tag des Todes mehrfach gequält und verletzt worden sein. Der 14-seitigen Anklageschrift nach habe die arbeitslose und einschlägig vorbestrafte Mutter bereits ab Ende September ihrem Sohn Gewalt angetan: Sie soll ihn körperlich misshandelt, mit der flachen Hand geschlagen und geschüttelt haben, schreibt die Anklägerin.

Dabei soll sie dem Kind auch die Luftzufuhr abgeschnitten haben, bis sich sein Gesicht bläulich verfärbt hatte. Dies konnten Gerichtsmediziner anhand älterer Verletzungen feststellen. Deshalb werde beiden auch fortgesetzte Gewaltausübung vorgeworfen.

Die Misshandlungen lösten laut Anklage körperliche Symptome beim Säugling aus: Elias litt an Zuckungen im Gesicht und an Krampfanfällen. Darauf deuten auch entsprechende Such-Anfragen der Angeklagten im Internet hin. Einen Tag vor dem Tod von Elias hätten die angeklagten Eltern zudem einen Termin beim Kinderarzt gehabt, den sie aber „aus Angst“ nicht besuchten.

Justizanstalt Puch bei Salzburg (Bild: APA/BARBARA GINDL)

Justizanstalt Puch bei Salzburg

(Bild: APA/BARBARA GINDL)

Überforderte Mutter hat psychische Probleme
Bereits vor der Geburt des Kindes hatte das Paar gemeinsam in einem 21 Quadratmeter großen Zimmer in einem Caritas-Haus in Salzburg gelebt. Der beengte Raum gepaart mit den psychischen Problemen der Mutter sowie der Überforderung der Eltern dürfte letztlich die schreckliche Tat ausgelöst haben: Denn laut der Anklage habe die 20-Jährige ihren Sohn „gehasst“.

Demnach wollte sie kein Kind, schon gar nicht einen Sohn. Sie soll sich laut den Angaben des Vaters auch geweigert haben, den Säugling zu waschen und ihm die Windeln zu wechseln. Er dagegen habe die Misshandlungen zugelassen und nichts dagegen unternommen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Laut einem Neuro-Psychiater habe die 20-Jährige „Gewaltfantasien“, leide an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung und gelte als gefährlich.

Deshalb drohe ihr bei einer Verurteilung nicht nur eine Haftstrafe, sondern auch die Einweisung in eine Anstalt. Bislang hatte die Frau die Schuld ihrem ebenfalls vorbestraften Freund zugeschoben und ihm vorgeworfen, auch sie geschlagen zu haben. Was aber die Staatsanwaltschaft für „wenig glaubhaft“ befindet. 

Kurt Jelinek, Verteidiger des Vaters, bestreitet im Namen seines Mandanten den Mord-Vorwurf und verweist auf die erste Entscheidung des Landesgerichtes: Weil anfangs nur der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung im Raum stand, kam der 25-Jährige nicht in U-Haft. Das Oberlandesgericht schritt aber ein, seither sitzen sowohl die Mutter als auch der Vater wegen Mordverdachts im Gefängnis.