Austria
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Begutachtung startet: Das steht im neuen Gesetz gegen Kindesmissbrauch

ÖVP und Grüne verschärfen die Strafen für Personen, die sich den sexuellen Missbrauch Minderjähriger ansehen. Für Kinderschänder gelten zudem künftig auch härtere Berufsverbote.

von Michael Hammerl

Nicht immer sind ÖVP und Grüne so schnell einer Meinung: Nach dem Skandal um Schauspieler Florian Teichtmeister einigte sich die Bundesregierung rasch auf einen umfassenden Kinderschutzplan. Teichtmeister hatte unzählige Dateien gehortet, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigten. Wann der Prozess gegen Teichtmeister startet, ist immer noch offen. 

Hingegen deutlich ist die Botschaft der türkis-grünen Einigung: Wer sich in Österreich sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet ansieht, muss künftig mit höheren Strafen rechnen. Das dazugehörige Gesetz ging nun in Begutachtung. Es beinhaltet ein Maßnahmenpaket mit weiteren Eckpunkten – etwa zu den Themen Prävention und Opferschutz.

„Entscheidend dabei ist, dass wir den Täter:innen keine Chance lassen und Missbrauch verhindern, bevor er überhaupt passieren kann“, sagt Justizministerin Alma Zadić (Grüne).

Welche Maßnahmen die Regierung im ersten Halbjahr 2023 für rund neun Millionen Euro umsetzen will:

Strafmaß

Wer pornografische Darstellungen mündiger Minderjähriger (14 bis unter 18 Jahre alt) besitzt, musste bisher mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Das Strafmaß beträgt künftig bis zu zwei Jahre. Bei Darstellungen unmündiger Minderjähriger (unter 14 Jahre alt) steigt die maximale Freiheitsstrafe von zwei auf drei Jahre.

Wer eine Vielzahl solcher Darstellungen herstellt oder anbietet, muss mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug rechnen. Als „Vielzahl“ gelten demnach 30 Lichtbilder oder Videos. Laut Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) ist die Straferhöhung das „Kernstück“ der Reform.

Tätigkeitsverbote

Ebenfalls überarbeitet hat die Regierung die Regeln für Tätigkeitsverbote bereits verurteilter Täter. Das heißt: Es kommt ein flächendeckendes Berufsverbot für Kinderschänder in der Kinder- und Jugendarbeit. Dieses galt bisher nur, wenn Täter zum Tatbegehungszeitpunkt bereits mit Kindern gearbeitet haben.

Damit auch Arbeitgeber und Vereine, die Kinder oder Jugendliche betreuen, künftig Bescheid wissen, ob von Mitarbeitern oder Ehrenamtlichen eine Gefahr ausgeht, prüft das Justizministerium zudem eine Verständigungspflicht.

"Kein Verein, keine Organisation soll fürchten müssen, dass sich ein Kinderschänder unerkannt unter den Funktionären befindet. Mir fällt daher ein Stein vom Herzen, dass wir endlich ein flächendeckendes Berufs- und Tätigkeitsverbot auf den Weg bringen", sagt Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP). 

Prävention

Um den sexuellen Missbrauch von Kindern bereits vor der Tat zu vermeiden, müssen alle Bundesschulen künftig verpflichtende Kinderschutzkonzepte umsetzen. Ein „Gütesiegel für Kinderschutz“ soll Eltern zudem zeigen, in welchen Einrichtungen ihre Kinder ausreichend geschützt werden.

Die entsprechende Qualitätssicherungsstelle werde gerade ausgearbeitet, heißt es aus dem Justizressort. Auch eine Kinderschutzkampagne für zwei Millionen Euro ist geplant. Damit sollen Kinder künftig wissen, was ihre Rechte sind und an wen sie sich wenden können, wenn diese verletzt wurden.

Ermittlung

Weiteres Personal soll das im Bereich Cybercrime personell verstärken. Auch die Landeskriminalämter erhalten weitere Experten. Eine modernere Software soll die Sichtung und Aufbereitung von sexuellen Darstellungen erleichtern.

Opferschutz

Türkis-Grün will um 3,5 Millionen Euro die Stellen für psychosoziale Nachbetreuung und um drei Millionen die Familienberatungsstellen ausbauen. Zudem will sie Täter im und nach dem Strafvollzug gezielter therapieren.

Kinder und ihre Angehörige „erhalten in den Kriseninterventionszentren Soforthilfe und rasche Angebote für psychologische und psychotherapeutische Unterstützung“, sagt Sozialminister Johannes Rauch (Grüne).

Begriff

Was die Reform auch ändern soll: Die oft als verharmlosend kritisierte Begriff „Kinderpornografie“ wird durch „Darstellung von Kindesmissbrauch“ ersetzt. Präziser: Im Gesetz wird der Begriff „bildlich sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ verwendet.

Diese neue Bezeichnung orientiert sich laut der Bundesregierung am englischen „Child Sexual Abuse Material“ (CSAM), das sich international durchgesetzt habe.

( kurier.at ) |

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